Ältere Menschen, die in ihrer vertrauten Umgebung wohnen, können zusätzlich in der Tagespflege betreut werden. Die Gäste werden morgens mit dem Bus abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Ein gemeinsames Frühstück, Gymnastik, Tanzen, Singen, Spiele sowie Gedächtnistraining stehen auf dem Programm. Nach dem Mittagessen und der Mittagsruhe gibt es Kaffee und Kuchen, bevor es gegen 16:00 Uhr wieder nach Hause geht.
Inhaltsverzeichnis
So funktioniert Tagespflege
Das Ehepaar Czernitzki lebt allein in seinem Haus und kommt zweimal in der Woche in die Tagespflege. Gisela Czernitzki-Leyk war eine berufstätige Mutter. Vier Kinder hat die 81-Jährige gemeinsam mit Ehemann Hannes-Siegfried (86) großgezogen und als staatlich geprüfte Masseurin und Bademeisterin gearbeitet. “Ich habe deshalb noch nie in meinem Leben Kekse gebacken”, erzählt sie. Dazu kommt das Ehepaar erst heute in der Tagespflege.
Der Backofen ist vorgeheizt, weihnachtliche Musik erfüllt den Raum. Den Gästen ist die Vorfreude auf das Backen anzusehen. Alles ist bereits vorbereitet. Hannes-Siegfried Czernitzki dreht den Teig durch die Plätzchenmühle. Ehefrau Gisela legt die Kringel aufs Backblech. Einer der Söhne hatte den regelmäßigen Besuch in der Tagespflege vorgeschlagen, damit seine Eltern nicht vereinsamen. Hinter Gisela Czernitzki-Leyk liegt nämlich eine gesundheitlich schwierige Zeit: Bei einem Treppensturz hatte sie sich zwei Hals- und einen Brustwirbel sowie die rechte Hand gebrochen. Hinzukam ein weiterer Sturz in der Reha – Oberschenkelhalsbruch. “Ich hatte vier Operationen. Das war zu viel für mich, und ich bekam Depressionen. Doch jetzt geht es mir auf einmal wieder gut, weil es hier so nett ist.”
Team Tagespflege schafft für die Teilnehmenden Rhythmus im Alltag
Betreuungskraft Jeanette Vogt ist Hannes-Siegfried Czernitzki dabei behilflich, den Teig durch die Plätzchenmühle zu drehen. Die selbst gebackenen Kekse bringt Gisela Czernitzki-Leyk ihrem Sohn mit.
Pflegedienstleiterin Ute Willersheuser weiß aus Erfahrung, dass der regelmäßige Besuch in der Tagespflege für die Senioren zunächst ungewohnt ist. Sie können sich den Alltag vor Ort nicht vorstellen. Die meisten kommen auf Anregung ihrer Kinder. Doch bereits nach wenigen Wochen sind die Abläufe in Fleisch und Blut übergegangen und die Tagespflege hat sich bereits zum zweiten Wohnzimmer entwickelt. “Die Geselligkeit tut den Menschen gut. Da viele Senioren nicht mehr selbst kochen, können sie hier gesund zu Mittag essen. Außerdem fördern wir die Alltagsfähigkeiten, damit unsere Gäste noch lange in ihrer vertrauten Häuslichkeit leben können”, erklärt Willersheuser.
Kurzzeitpflege außer Haus
Ursprünglich sollte die Kurzzeitpflege die Familie entlasten, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen. Doch auch für Menschen, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht sofort wieder zu Hause leben können, ist die Kurzzeitpflege ideal: nach Augenoperationen, Schlaganfällen, Stürzen oder Krebsbehandlungen. Zuschüsse dazu gibt es mit bescheinigter Pflegebedürftigkeit.
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Anspruch auf Unterstützung bei Kurzzeitpflege
Wer pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, hat ab Pflegegrad 2 Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr. Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sein oder zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege. Hierfür steht ein Zuschuss in Höhe von Euro 1.774 für die Kurzzeitpflege und noch nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Verhinderungspflege (Euro 1.612) zusammen bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten bezahlt man selbst. Während der Kurzzeitpflege wird das hälftige Pflegegeld bis zu acht Wochen weitergezahlt. Möglich ist neuerdings, dass die “zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen” genutzt werden können, um die Rechnung zu begleichen. Trotzdem wird immer ein Eigenanteil zu zahlen sein. Wer keinen Pflegegrad hat, trägt die Kosten selbst.
Verhinderungspflege als Absicherung
Ist der pflegende Angehörige im Urlaub oder krank, wird eine externe Pflegekraft oder Vertretung benötigt. Die Verhinderungspflege wird bis zu 28 Tage bezuschusst. Hierfür stehen pro Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Mit der Übertragung von Ansprüchen aus der Kurzzeitpflege können Zuschüsse bis zu 2.418 Euro für 42 Tage Verhinderungspflege gewährt werden. Während der Verhinderungspflege wird das hälftige Pflegegeld bis zu vier Wochen weitergezahlt.
Tipp: Wer erst nach Ablauf der Kurzzeitpflege die Verhinderungspflege, oder umgekehrt, beantragt, dem wird das hälftige Pflegegeld nicht nur für vier Wochen, sondern bis zu acht Wochen weitergezahlt. Möglich ist es außerdem, die “zusätzlichen Entlastungsleistungen” zu nutzen, um die Rechnung zu begleichen. Trotzdem wird immer ein Eigenanteil zu zahlen sein.
Entlastung für pflegende Angehörige
Hildegard Cemelka-Michaelsen probiert zum ersten Mal für drei Wochen die Kurzzeitpflege in einem Altenheim aus. Normalerweise wird die 93-Jährige von ihrem Sohn und der Schwiegertochter versorgt. “Hier ist es ganz besonders schön”, sagt die Seniorin. Vom Bingo spielen über das Singen und die Gymnastik bis zu den Mahlzeiten gibt es zahlreiche gesellige Anlässe, um in der großen Wohnküche zusammenzukommen. Der Sohn und die Schwiegertochter renovieren in dieser Zeit die Wohnung von Hildegard Cemelka-Michaelsen und machen ein paar Tage Urlaub. “Wir wohnen auf einem großen Grundstück, das meine Eltern vor über 90 Jahren gekauft haben”, sagt Cemelka-Michaelsen, “in meine kleine renovierte Wohnung will ich auf jeden Fall wieder zurück.”
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Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt
Wussten Sie, dass ein Patient, der nach einem Oberschenkelhalsbruch operiert wird, nur zwölf Tage im Krankenhaus liegt? Die Krankenhäuser entlassen häufig direkt nach der medizinischen Behandlung. Wer noch Kraft schöpfen muss, um nach einer Hüft-OP wieder auf die Beine zu kommen, kann nach einem Klinikaufenthalt und der anschließenden Reha zum Beispiel die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Altenpfleger, Krankenschwestern und Therapeuten leisten hier gemeinsam mit den behandelnden Ärzten wichtige Arbeit.
Hildegard Kühne hatte eine Magen-Darm-Erkrankung. Im Krankenhaus bekam sie Infusionen und wurde nach einer Woche entlassen. “Das war unmöglich, ich konnte mich kaum auf den Beinen halten.” Die 86-Jährige wohnt jetzt für vier Wochen in der Kurzzeitpflege. “Ich muss mich erholen und soll tüchtig essen.” Mit der Physiotherapeutin übt die Seniorin das Stehen, Gehen und Treppensteigen. Täglich gibt es ein Training der Muskulatur sowie des Gleichgewichtssinns.
Fazit nach vier Wochen
Dieser vierwöchige Aufenthalt wird Sicherheit bringen, um danach wieder mit der Unterstützung eines Pflegedienstes zu Hause leben zu können. “Ich wohne in dem Haus seit über 60 Jahren. Da sind meine beiden Kinder aufgewachsen. Dorthin will ich auf jeden Fall zurück!” Bis dahin macht Hildegard Kühne bei allem mit, was geboten wird: vom Gedächtnistraining über die tägliche Zeitungsrunde bis zum Backen von Franzbrötchen. “Es ist toll, was die hier auf die Beine stellen”, sagt sie.
Der vorliegende Text stammt aus dem Ratgeber “Der Pflegekompass” von Jochen Mertens e.K., erstmals erschienen 2021 bei der Funke Mediengruppe.
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