Im Leben läuft nicht immer alles wie geplant. Themen wie Krankheit, Unfall oder Tot können jeden treffen, egal ob alt oder jung. Im Prinzip kann jede Sekunde ein Unglück passieren, dass Sie körperlich und geistig so in Mitleidenschaft zieht, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Auch wenn es hoffentlich nie dazu kommt: Für diesen Fall sollten Sie mit Patientenverfügung, Vollsorgevollmacht und Testament vorsorgen. Das kostet nicht viel Zeit.
Patientenverfügung für medizinische Behandlungen
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Unfall und landen auf der Intensivstation: Wie soll es mit Ihnen weitergehen? Sollen die Ärzte alles dafür geben, Ihr Leben zu retten, auch wenn Sie anschließend nie mehr ein geregeltes Leben führen können? Oder sollen sie die Maschinen abstellen? Antworten auf Fragen dieser Art schreiben Sie in Ihre Patientenverfügung. Sie ist wichtig, da in Deutschland jede ärztliche und pflegerische Maßnahme nur dann durchgeführt werden darf, wenn der Patient beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter dazu seine Einwilligung gibt. Solange Sie noch im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind, sind Sie in der Lage medizinische Entscheidungen selbst zu treffen. Bei Demenz, Bewusstlosigkeit und Koma ist das nicht mehr möglich. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Am besten vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt, der Ihnen beim Erstellen hilft. Die Patientenverfügung hinterlegen Sie anschließend an einem gut zugänglichen Ort, und informieren Ihre Angehörigen. Ein Zettel im Portemonnaie, der entsprechende Hinweise enthält, ist ebenfalls empfehlenswert. Es gibt inzwischen sogar entsprechende Apps fürs Smartphone.
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Vorsorgevollmacht für die wichtigen Entscheidungen
Neben einer Patientenverfügung sollten Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht ausarbeiten und diese bei einem Notar hinterlegen. Darin geben Sie die Personen an, die als Bevollmächtigte Ihre Belange vertreten. Dazu müssen Sie wissen: Weder Ihr Ehepartner, Ihr Lebenspartner noch Ihre Kinder avancieren automatisch zu Bevollmächtigten, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Existiert keine Vorsorgevollmacht, beruft stattdessen ein Gericht vollkommen fremde Personen als Betreuer.
Testament: Besser früh als nie
Nur eines ist sicher, der Tod. Experten schätzen dennoch, dass lediglich rund 20 Prozent aller Bundesbürger ihren Nachlass per Testament regeln. Das ist schlecht, denn die Annahme, dass die gesetzliche Erbfolge alles in die richtigen Bahnen lenkt, erweist sich immer wieder als fataler Irrtum. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt ein Testament verfassen. Dazu benötigen Sie keinen teuren Notar, Sie können es selbst verfassen. Damit es wirksam ist, gilt es allerdings einige Formalien zu beachten. Sie müssen das Testament beispielsweise handschriftlich festhalten und schreiben. Nur so lässt sich die Echtheit des Testaments überprüfen. Ihre Unterschrift unter einen ausgedruckten Text zu setzen, genügt nicht. Ist Ihr Testament mehrere Seiten stark, sollten Sie zudem auf jeder Seite rechts unten mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Wichtig ist zu guter Letzt, wann und an welchem Ort Sie Ihren letzten Willen niedergeschrieben haben. Tipp: Testament-Vorlagen gibt es gratis im Internet.
Fazit
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Die Weisheit hat zwar schon Rost angesetzt, trotzdem enthält Sie einen wahren Kern. Notieren Sie sich am besten jetzt einen Termin und blocken einige Stunden, in denen Sie die Dinge regeln, die Ihr und das Leben Ihrer Angehörigen im Fall der Fälle in die richtige Richtung lenken.