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Nebenkostenprivileg 2024: Das müssen Mieter nach dem Wegfall wissen

IMTEST klärt, wie man als Mieter richtig reagiert.

Eine Person hält eine Fernbedienung in der Hand.
© Unsplash.com / JESHOOTS.com

Neue Pflichten für Mieter beim Fernsehen: Ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Betriebskosten abgerechnet werden. Das bisherige Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Doch was bedeutet das und wie reagiert man als Mieter richtig? Diese und weitere Fragen klärt IMTEST in diesem Artikel.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg für den TV-Anschluss erlaubte es Vermietern bisher, die Kosten für den Kabelanschluss pauschal über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Dies ermöglichte es, dass alle Mieter eines Mehrfamilienhauses automatisch Zugang zu Kabelfernsehen hatten, ohne individuelle Verträge mit Kabelnetzbetreibern abschließen zu müssen.



Warum wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für den TV-Anschluss ist Teil der Bemühungen, mehr Transparenz und Fairness in die Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern zu bringen. Kritiker argumentierten, dass die pauschale Umlage der TV-Kosten die Wahlfreiheit der Mieter einschränkte und nicht mehr zeitgemäß sei, da immer mehr Haushalte auf alternative Empfangswege wie Satellit, Internet oder Streaming-Dienste umsteigen.



Nebenkostenprivileg 2024: Wer ist betroffen?

Von der Abschaffung betroffen sind Mieter und Vermieter von Mehrfamilienhäusern. In denen die TV-Anschlusskosten bisher über die Nebenkosten abgerechnet werden. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2024 für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Mietverträge.

Eine Fernbedienung in der Hand gehalten.
Für den Kabelanschluss erhalten Mieter nun mehr Pflichten. © Unsplash.com / Jonas Leupe

Was ändert sich konkret für Mieter?

Mieter müssen künftig selbst Verträge mit Kabelnetzbetreibern oder anderen Anbietern abschließen, wenn sie weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchten. Denn die TV-Kosten werden nicht mehr pauschal über die Nebenkosten abgerechnet. Vermieter dürfen die Kosten für den TV-Anschluss nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umlegen und müssen gegebenenfalls bestehende Verträge mit Kabelnetzbetreibern anpassen oder kündigen.

Wie sind die Reaktionen auf die Abschaffung?

Die Reaktionen auf die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für den TV-Anschluss sind gespalten. Verbraucherschützer und Mieterschutzvereine begrüßen die Änderung, da sie den Mietern mehr Freiheit bei der Wahl des TV-Empfangs gibt und zu einer gerechteren Kostenverteilung führt. Auf der anderen Seite befürchten einige Vermieter und ältere Mieter, dass die Umstellung zu Unannehmlichkeiten und höheren Kosten führen könnte.

Seaming und IPTV als Kabel-Alternative

Wer dem Kabelfernsehen den Rücken kehren möchte, hat neben dem aufwendigen Satellitenfernsehen die Möglichkeit, übers Internet Sender und diverse Streaming-Dienste zu empfangen. IPTV (Internet Protocol Television) kann über einen oft am Internetanbieter gebundenen Tarif inklusive der notwendigen Set-Top-Box erfolgen. Oder unabhängig über Streaming-Sticks und Boxen.

Für den vollen Funktionsumfang und eine vielfältige Senderauswahl, die sich nicht nur auf die Öffentlich-Rechtlichen beschränkt, sind bei Letzterem jedoch auch kostenpflichtige Abos notwendig. Beim Amazon Fire TV Stick ist das beispielsweise ein Prime-Abo.


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