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In-App Käufe von Kindern: So reagieren Sie richtig

Was ist zu tun, wenn Kinder In-App-Käufe tätigen und wie können Sie sich und den Nachwuchs am besten schützen?

Ein Kind mit Smartphone sitzt auf einer Mauer
© Marcel Gaelle/Unsplash

Viele Apps und Spiele auf Tablets, Smartphones, Konsolen und dem PC bieten kostenpflichtige Zusatzinhalte an. Besonders Kinder sind hier Ziel der Entwickler. Was können Sie tun, um unerlaubtes Einkaufen zu verhindern und wie reagieren Sie im Falle einer Rechnung richtig?

Kinder wollen immer gewinnen

Die Entwickler von kostenpflichtigen Zusatzinhalten haben es natürlich darauf abgesehen, dass Kinder meistens sehr gerne als Sieger aus eine Partie hervorgehen. Auch die coolsten Klamotten oder die besten Ausrüstungsgegenstände in einem Spiel zu besitzen, steht bei den Kids ganz oben auf der Wunschliste. Da locken In-App-Käufe. Zwei Euro hier, drei Euro dort und die besseren Spieler für die FIFA-Fußballmannschaft werden so kostspielig, wie im echten Leben – naja, fast.

Und anders als bei anderen Käufen, die im täglichen Leben online getätigt werden, gilt für Zusatzinhalte für Apps und Spiele: Das eigentlich 14-tägige Widerrufsrecht wird unwirksam, wenn auf den gekauften Inhalt einmal zugegriffen wurde. Natürlich dürfen Kinder unter 7 Jahren gar keine Verträge, wie etwa einen solchen Kaufvertrag, abschließen. Aber hat das Kind dieses Alter erreicht, ist es “eingeschränkt” geschäftsfähig, solange die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters gegeben ist. Hier gilt auch eine Ausnahme, der sogenannte Taschengeldparagraph. Dieser besagt, dass die “freie Verwendung von Taschengeld im Sinne eines Zwecks” erlaubt ist.

Eigenes Konto für Kinder anlegen

Ganz einfach vorsorgen können Sie schon im Vorfeld: Legen Sie für Ihren Nachwuchs ein eigenes Konto auf den entsprechenden Endgeräten an. Hier hinterlegen Sie natürlich keinesfalls die Daten Ihrer Kreditkarte. Haben Sie daran noch nicht gedacht und eine Rechnung über einen In-App-Kauf Ihre Kindes liegt vor, haben Sie dennoch Handlungsspielraum. Bei unbeaufsichtigten Käufen steht es Ihnen frei, der Forderung zu widersprechen. Wichtig für den Erfolg bei einem Widerspruch ist allerdings, dass Sie so schnell wie nur möglich reagieren sollten. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, oder die Erstattung des Betrags durch Erziehungsberechtigte eingefordert, geben Sie erneut an, dass der Kauf ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist. Der Erfolg sollte Ihnen sicher sein.


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Einmal ist keinmal

Rechtlich schwierig wird es für Sie nur dann, wenn das Kind sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinweg In-App-Käufe tätigt. In diesem speziellen Fall kann sich die Rechtsprechung auf eine sogenannte “Duldung durch Erziehungsberechtigte” berufen. Noch schwieriger wird es für Sie, wenn der Anbieter durch das rege Kaufverhalten des Kindes nachweisen kann, dass Sie dem Nachwuchs das Passwort für In-App-Käufe gedankenlos überlassen haben. In diesem Fall haben Sie praktisch kaum noch eine Chance, gegen eine Zahlungsforderung anzugehen.

Tipps des EU-Verbraucherschutzes

Die Europäische Verbraucherschutzzentrale ist sich der Problematik natürlich bewusst und hat entsprechend Hilfestellungen parat: Es wird empfohlen, die Jugendschutzeinstellungen der Plattform zu nutzen. So könnten Käufe unterbunden werden. Zusätzlich sollten Eltern bei dem Ihrem Mobilfunkanbieter die Drittanbietersperre aktivieren lassen. Einmal geschehen, wird unerwünschten Abrechnungen über die Smartphone-Rechnung ein Riegel vorgeschoben. Es geht aber auch einfacher:

IMTEST-Tipps für iOS, Android und Steam

Tipps gegen unerwünsche In-App-Käufe auf iOS-Geräten:

  • Sie können jeden Kauf durch eine Passwort-Abfrage sichern.
  • Gehen Sie in die Einstellungen und tippen Sie hier auf den Menüpunkt “Bildschirmzeit”.
  • Tippen Sie auf den Punkt “Beschränkungen” und geben Sie einen Code ein, wenn Sie die Aufforderung dazu erhalten.
  • Wählen Sie nun “Käufe in iTunes und App Store”.
  • Wählen Sie hier die Einstellung “Nicht erlauben”. Nutzen Sie zusätzlich am besten die Einstellung “Immer erforderlich”, um ganz sicher gehen zu können.

Tipps gegen unerwünschte Käufe im Google Play Store:

  • Öffnen Sie auf Ihrem Android-Gerät die App für “Einstellungen”.
  • Tippen Sie dann auf Ihren Benutzernamen.
  • Wählen Sie dann den Menüpunkt “Medien & Käufe”
  • Tippen Sie dann auf die “Passworteinstellungen” und wählen die von Ihnen gewünschte Einstellung für die Sicherheit aus.

Tipps gegen unerwünschte Käufe auf der PC-Plattform STEAM:

  • Starten Sie Ihren Steam-Client und wählen Sie dann “Anzeige” .
  • Klicken Sie nun auf den Menüpunkt “Einstellungen”
  • Wählen Sie dann “Family” und danach “Familienoptionen verwalten”.
  • Nun können Sie festlegen, welche Spiele aus Ihrer Sammlung und welche Online-Inhalte und Funktionen freigegeben sein sollen. Zur Bestätigung wählen Sie eine vierstellige PIN. Ab sofort startet Steam in der sogenannten Familienansicht, die durch ein Symbol rechts oben in der Anwendung gekennzeichnet ist. Über dieses Symbol können Sie nach der PIN-Eingabe natürlich jederzeit in die normale Ansicht wechseln.


Boris Connemann

Nach seiner Ausbildung bei der DATEV eG hatte Boris Connemann die Möglichkeit sein Hobby zum Beruf zu machen: Als Redakteur bei einer großen deutschen Zeitschrift für Tests von Computer- und Videospielen war er in der Hauptsache für den Bereich der Spielekonsolen und deren aktuell verfügbarer Software verantwortlich. Nach 12 Jahren zog es Boris dann in die Welt der Werbung mit der Aufgabe der Erstellung von Corporate Content und der digitalen Transformation großer Marken, unter anderem für Telefónica und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Sein ganzes Herz schlug und schlägt allerdings nach wie vor für die bunte Welt der Videospiele und der dazugehörigen Hardware. Als erste Anlaufstelle für seinen Freundes- und Bekanntenkreis hat Boris immer besten Rat auf Lager, wenn es um die Anschaffung neuer Spiele, Konsolen und digitaler Gadgets geht. Dabei hat er stets ein Auge auf die großen Versprechen der Hersteller und zieht die rote Karte, wenn unnötige Mikrotransaktionen bei einem Vollpreistitel, ärgerliche Bugs oder mangelnde Qualität den Spielspaß behindern. Sie erreichen ihn via E-Mail.