Die Arbeit von zu Hause aus ist ein Teil des Arbeitsalltags geworden. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch was ist im Homeoffice erlaubt und was nicht?
Wie lange muss ich im Homeoffice arbeiten?
Grundsätzlich gelten für Sie die gleichen Regeln wie im Büro bzw. wie sie in Ihrem Arbeitsvertrag stehen. Zum Beispiel, dass der Arbeitstag um 8 Uhr beginnt oder die Mittagspause zwischen 11.30 und 13.30 Uhr zu nehmen ist. Außerdem gilt das Arbeitszeitgesetz. Das bedeutet: Sie dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten, nur in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden. In diesem Fall muss die Mehrarbeit innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden.
Wann sind Pausen zulässig?
Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wenn er eine freie Einteilung der Arbeitszeit vorsieht, können Sie selbst entscheiden, wann Sie eine Pause einlegen. Gibt es jedoch feste Regeln, müssen Sie sich daran halten.
Muss man ständig erreichbar sein?
Nein, Sie müssen nicht rund um die Uhr für Ihren Arbeitgeber erreichbar sein. Nur während der Arbeitszeit. Aber auch dann nicht ständig. Schließlich muss man auch mal auf die Toilette gehen und eine Pause machen. (Siehe nächste Frage).
Ist es erlaubt, zwischendurch private Dinge zu erledigen?
Grundsätzlich können Sie zwischendurch die Wäsche aufhängen oder staubsaugen. Die Zeit muss dann aber nachgearbeitet werden. Meistens ist es besser, Arbeit und Privatleben zu trennen. Also erst die Arbeit, dann den Rest.
Darf mein Chef mich kontrollieren?
Ja. Denn das darf er auch, wenn Sie im Büro in der Firma arbeiten. Da gibt es keinen Unterschied. Er hat zum Beispiel das Recht Sie anzurufen. In der Regel wird er das aber nicht oft tun. Denn für ständige Kontrollanrufe hat er keine Zeit. Ansonsten kann es nicht schaden, wenn Sie Ihre Arbeitszeit dokumentieren.
Wie muss das Homeoffice aussehen?
Das können Sie im Prinzip einrichten, wie Sie wollen. Allerdings müssen Sie die Bedingungen des Arbeitsschutzes einhalten. Sprich: Die Arbeit darf Ihrer Gesundheit nicht schaden. Das gilt nicht nur für gefährliche Tätigkeiten, sondern etwa auch für einen Bildschirmarbeitsplatz. Der Monitor darf beispielsweise nicht zu klein sein und auch die Beleuchtung sollte stimmen.
Die besten Tipps fürs perfekte Homeoffice
Immer öfter heißt es für viele: Home Office statt Büro. Für viele nicht einfach. Hier die besten Tipps, damit alles möglichst gut klappt.
Darf der Chef ins Homeoffice schauen?
Das darf der Chef. Denn nur so kann er beurteilen, ob Sie die oben genannten Bedingungen einhalten. Allerdings darf Ihr Chef nicht einfach bei Ihnen klingeln und Einlass verlangen. Dazu benötigt er einen Termin.
Wer trägt die Kosten fürs Homeoffice?
Das sollte vertraglich geregelt werden, zum Beispiel in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag. Darin sollte stehen, welche Arbeitsmittel das Unternehmen zur Verfügung stellt (z.B. Notebook, Büromaterial, Möbel) und welche Kosten monatlich erstattet werden (z.B. für Internetzugang, Telefonanschluss, Strom, Heizung, Reinigung).
Welche Kosten kann ich absetzen?
Alles, was Sie die Ausübung Ihres Berufs benötigen, gilt als Arbeitsmittel. Das Geld, dass Sie dafür aufbringen, können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie sich einen neuen Computer fürs Homeoffice, neue Programme, ein Headset für Videokonferenzen oder einen Bürostuhl kaufen. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Steuern: Das können Sie 2023 im Homeoffice absetzen
Immer öfter heißt es für viele Homeoffice statt Büro. Wie Sie Ausgaben rund um Heimarbeit absetzen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Bin ich im Homeoffice unfallversichert?
Auch im Homeoffice genießen Sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – allerdings nur für betriebliche Tätigkeiten. Das heißt: Stolpern Sie auf dem Weg zum Drucker oder Büroschrank, sind Sie versichert. Verletzen Sie sich dagegen auf dem Weg zur Waschmaschine oder weil Sie dem Postboten die Tür öffnen wollen, sind Sie nicht versichert.
Darf ich in einer Mietwohnung arbeiten?
Eine Erwerbstätigkeit in der eigenen Wohnung ist grundsätzlich erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Generell gilt: Solange die Wohnung überwiegend zum Wohnen genutzt wird und das Miet- und Hausrecht eingehalten wird, kann das Arbeiten in den eigenen vier Wänden im Homeoffice nicht untersagt werden. Zum Glück erzeugen Aufgaben wie Texte schreiben oder Buchhaltung erledigen ohnehin keinen Lärm.
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