Während die Elektromobilität beim Auto etwas ruckelig in Gang kommt, sieht es bei E-Rollern ganz anders aus. Diese Elektro-Kleinkrafträdern erleben einen regelrechten Boom. Was wohl auch daran liegen mag, dass sie mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen. Bis sich das Elektroauto auf unseren Straßen durchgesetzt hat, könnte es noch etwas dauern, denn sowohl die Ladeinfrastruktur als auch die Reichweiten der vierrädrigen Stromer sind derzeit noch unbefriedigend. Etwas anders sieht es bei den elektrischen Kleinkrafträdern beziehungsweise E-Rollern aus. Als Zweitfahrzeuge, die mit dem Autoführerschein bewegt werden dürfen, sind sie ideal für die Kurzstrecke und den Stadtverkehr. Die begrenzten elektrischen Reichweiten sind hier kaum ein Problem und zum Laden genügt die Haushaltssteckdose. Überdies werden die drehmomentstarken Elektroflitzer immer erschwinglicher.
Inhaltsverzeichnis
Vor- und Nachteile der E-Roller
Bei dem ein oder anderen Leser mag die motorisierte Laufbahn ähnlich begonnen haben: Mit 14 Jahren wurde die Mofa-Prüfbescheinigung abgelegt, um pünktlich am 15. Geburtstag das erste Mal Freiheit und Unabhängigkeit pur zu spüren – mit satten 25 km/h. Ein Jahr später dann auf dem Kleinkraftrad mit immer noch überschaubaren 50 km/h. Das Easy-Rider-Feeling ging damals stets einher mit einer dicken blauen Abgasfahne des 50-Kubik-Zweitakters, der konzeptbedingt sein Schmieröl mitverbrennt. Das führt zu extrem schädlichen Emissionen, die hundertfach höher liegen als bei einem modernen Auto.
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In den Großstädten Chinas wurden die vielen Zweitakt-Mopeds schnell zum Problem. Hier hat man die Stinker seit Ende der 90er Jahre nach und nach ganz aus dem Straßenverkehr verbannt. In der Millionenstadt Guangzhou etwa sank so die Belastung mit Benzol, Toluol und anderen giftigen Kohlenwasserstoffen binnen weniger Jahre auf nur noch gut ein Zehntel. Denn die Menschen sattelten gezwungenermaßen auf Elektroroller um, anfangs einfache Modelle mit schweren Bleibatterien, dann zunehmend leistungsfähigere Zweiräder mit leichteren Lithiumakkus.
Beim Roller ist der E-Motor auf dem Vormarsch
Auch in Deutschland hat man dem Zweitaktmotor mit immer strengeren Abgasnormen zurecht den Garaus gemacht, Kleinkrafträder verfügen heute entweder über einen abgasmäßig wesentlich unproblematischeren Viertaktmotor mit Katalysator oder eben einen Elektromotor. Elektrische Kleinkrafträder sind ideal für die Stadt und auf Kurzstrecken, da sie lokal emissionsfrei, leise und sehr antrittsstark zu Werke gehen. Bei Stillstand an der Ampel oder im Stau läuft der Motor nicht, was Energie spart und Lärm vermeidet. Außerdem können die meisten Modelle rekuperieren, also Bremsenergie in die Akkus zurückspeisen. Die erzielbaren Reichweiten von durchschnittlich etwa 60 Kilometern sind für den Nahverkehr in aller Regel ausreichend, oft kann der Akku zum Laden und zum Schutz vor Frost entnommen werden. Und: Ein E-Moped ist fast wartungsfrei, selbst der Bremsenverschleiß ist wegen des Rekuperierens geringer als bei einem Benzinmoped.
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Elektrische (Leicht-)Mofas bis 20 und 25 km/h
Ab dem 15. Lebensjahr dürfen mit einer Mofa-Prüfbescheinigung bis zu 20 km/h schnelle Leichtmofas gefahren werden, die von der Helmpflicht ausgenommen sind. Alternativ können Mofas bis 25 km/h bewegt werden, die der Helmpflicht unterliegen. Beide Fahrzeugtypen sind zulassungs- und TÜV-frei, müssen allerdings haftpflichtversichert (Versicherungskennzeichen) werden. Das kostet pro Jahr etwa 50 Euro. Interessant sind elektrische (Leicht-)Mofas vor allem als faltbare Versionen, die sich als “Beiboot” problemlos im Kofferraum oder dem Wohnmobil beziehungsweise Caravan mitführen lassen. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa das Hammer Lehe K1 (ab 1.490 Euro; k1-lehe.de), das nur 18 Kilogramm wiegt, aber 122 Kilo Zuladung verträgt und bis zu 35 Kilometer Reichweite bietet – ideal für den Campingplatz oder zum Brötchenholen.
Elektrische Kleinkrafträder bis 45 km/h
Seit Kurzem ebenfalls schon ab 15 Jahren dürfen mit dem Führerschein AM (auch dreirädrige) Kleinkrafträder mit einem Verbrenner bis 50 Kubikzentimeter oder einem Elektromotor mit bis zu 4 kW (5,4 PS) Leistung gefahren werden. Diese 45 km/h schnellen Kleinkrafträder darf auch bewegen, wer im Besitz eines Autoführerscheins ist. Daher schaffen sich viele Autobesitzer ein Kleinkraftrad als Zweitfahrzeug für die Stadt an. Kleinkrafträder bis 45 km/h sind wie die (Leicht-)Mofas zulassungs- und TÜV-frei, auch hier muss lediglich eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) für rund 50 Euro pro Jahr abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zu den (Leicht-)Mofas kann man mit den 45 km/h schnellen Kleinkrafträdern im Stadtverkehr einigermaßen mitschwimmen – und von der Ampel weg beschleunigen die drehmomentstarken “E-Mopeds” ziemlich flott. Neben den elektrischen 45-km/h-Motorrollern wie etwa denen von NIU (niu.com; ab 2.199 Euro), macht eine kleine Geländemaschine, die in Kalifornien längst Kultstatus genießt, nun auch hierzulande Karriere. Die Sur-Ron Firefly ist eine straßenzugelassene Elektro-Enduro chinesischer Provenienz, die inklusive Akku nur 60 Kilogramm wiegt, wie eine Große aus dem Stand beschleunigt, um dann gesetzeskonform bei 45 km/h abzuregeln. Ein riesiger Spaß nicht nur in der Stadt, sondern auch und gerade abseits befestigter Straßen; die Praxisreichweite liegt bei rund 60 Kilometern. Die Sur-Ron Firefly ist zu Preisen von rund 4.600 Euro bei immer mehr deutschen Händlern erhältlich – Google gewährt hier einen guten Überblick.
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Elektrische Leichtkrafträder
Ab dem 16. Lebensjahr kann die Fahrerlaubnis A1 erworben werden, mit der Leichtkrafträder mit bis zu 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Fahrzeuge mit bis zu 15 kW (20 PS) Leistung bewegt werden dürfen. Auch Autofahrer, die älter als 25 Jahre sind, den Pkw-Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen und eine zusätzliche Schulung ohne Prüfung absolviert haben, dürfen Leichtkrafträder fahren. In der Leichtkraftradklasse gibt es mittlerweile eine große Auswahl an elektrischen Straßen-, Gelände- und Rollermodellen überwiegend chinesischer Herkunft, etwa von Dayi, Niu, Horwin, Tinbot oder Super Soco.
E-Roller im Motorrad-Gewand
BMW bietet in dieser Klasse einen bemerkenswerten elektrischen Roller an, den futuristischen CE 04 zu Preisen ab 11.990 Euro. Es gibt ihn mit 15 kW (20 PS) sowie in einer A1-konformen, leistungsreduzierten 11-kW-Variante. Die Leistungsangabe ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn – und das trifft auf alle elektrischen Zweiräder zu – der Gesetzgeber stellt bei den Leistungsgrenzen auf die Dauerleistung ab. Dauerhaft leistet der BMW CE 04 tatsächlich 11 kW, kurzzeitig allerdings bis zu 23 kW (31 PS). Und das ganz legal. Die Beschleunigung entspricht also eher einem ausgewachsenen Motorrad als einem Leichtkraftrad. Die Höchstgeschwindigkeit regelt BMW bei 120 km/h ab, die Reichweite der 11-kW-Version soll 100 Kilometer betragen, wonach sich der Akku in gut drei Stunden wiederaufladen lässt. Mit dem optionalen Schnellladegerät soll dies sogar in 1h:10min möglich sein.
Leichtkrafträder sind zulassungs- und TÜV-pflichtig, aber von der KFZ-Steuer befreit. Die Versicherungstarife schwanken stark: Je jünger der Fahrer, desto höher sind die zu zahlenden Beiträge.
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Elektrische Kleinkrafträder dominieren den Markt
Es mag noch dauern, bis das Elektroauto für jeden geeignet ist – elektrische Kleinkrafträder sind ihren Verbrenner-Pendants jedoch längst überlegen. Im Vergleich zu den alten Verbrenner-Mopeds stoßen sie keine Abgase aus. Sie beschleunigen deutlich vehementer, stinken nicht, machen keinen Lärm und sind praktisch wartungsfrei. Die erzielbaren Reichweiten genügen für die Stadt vollkommen. Zudem kostet das Aufladen an der Haushaltssteckdose nur einen Bruchteil der Benzinkosten eines Verbrennermodells. Moderne E-Roller wie etwa von NIU sind mit Preisen ab 2.199 Euro überdies erschwinglich. Ob nun Roller, Straßenmodell oder Enduro, beim Kleinkraftrad geht das Konzept des E-Antriebs voll auf!