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Blitzerwarner: Diese Strafen drohen beim Einsatz

IMTEST erklärt, was es zu beachten gilt.

Blitzer am Rande einer Straße.
© Denny Muller / Unsplash

Oftmals reicht ein Moment der Unaufmerksamkeit und schon sieht man den Blitz vom Straßenrand. Es gibt jedoch auch Hilfsmittel, um sich vor Bußgeldern zu schützen. So erfreuen sich Gefahren– und Blitzerwarner wie der Ooono Co-Driver No2 oder Needit Drive One großer Beliebtheit. Diese Geräte warnen im Auto sowohl vor stationären als auch vor mobilen Radarfallen und haben zudem Baustellen oder andere gefährliche Stellen im Blick. IMTEST erklärt in diesem Artikel, ob ihr Einsatz erlaubt ist und welche Konsequenzen gegebenenfalls drohen.



Radarwarner: Das ist verboten

In der Straßenverkehrsordnung steht zu diesem Thema:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.”

§ 23 Absatz 1c StVO
Der Ooono Co-Driver No2.
IMTEST hatte bereits Gelegenheit, den Ooono Co-Driver No2 ausgiebig zu testen. © IMTEST

Der Kauf, der Besitz und die Installation von Blitzerwarnern ist in Deutschland erlaubt – deren Nutzung jedoch nicht, sofern es sich um Geräte handelt, die ausschließlich dem Zweck dienen, Radarfallen zu erkennen. Solche Geräte dürfen weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Ebenso ist die Nutzung von Navigationsgeräten, die Blitzerstandorte anzeigen, sowie von Blitzer-Apps auf dem Smartphone während der Fahrt nicht gestattet. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es zudem verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, selbst dann wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat. Bei anderen Geräten, die verschiedene Funktionen bieten und nicht ausschließlich vor Blitzern warnen, darf die Blitzerwarnung während der Fahrt nicht aktiviert sein.

Diese Strafe droht

Wer gegen das Verbot verstößt, begeht laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit. Dabei droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner im Fahrzeug, kann sie diesen zudem sicherstellen oder sogar vernichten. 

Das ist dagegen erlaubt

Beim Ooono Co-Driver können beispielsweise fast alle Funktionen dauerhaft legal genutzt werden – die Blitzerwarnung muss jedoch während der Fahrt deaktiviert sein. Vor Fahrtantritt ist es dagegen erlaubt, nach Blitzern zu schauen. So darf man den Radarwarner oder die Blitzer-App nutzen, um sich die Verkehrsmessungen anzugucken, die auf der geplanten Strecke liegen. Auch Hinweise zu Blitzern in den Verkehrsnachrichten im Radio sind erlaubt, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Außerdem sollen diese eher dafür sorgen, dass Autofahrer auf der gesamten Strecke langsamer fahren und nicht an einer Stelle abrupt abbremsen.

Sandra Fischer

Nach dem Bachelor-Studium in „Medienwissenschaften“ hat Sandra Fischer ihren Master in „Mass media e politica“ (dt. „Massenmedien und Politik“) an der Università di Bologna in Italien absolviert. Neben Italienisch und Englisch spricht sie aufgrund mehrerer Langzeitaufenthalte in Alicante auch Spanisch fließend. Für ein Praktikum bei der Dokumentarfilm-Produktionsfirma „Folke Rydén Production“ ist Sandra im Anschluss an ihr Studium nach Schweden gezogen, bevor sie – zurück in Deutschland – in Hamburg als Projektmanagerin bei Statista angefangen hat. Anschließend ist sie zur FUNKE Mediengruppe gewechselt, wo Sandra zunächst ein Volontariat bei der Zeitschrift „Bild der Frau“ absolviert hat. Als Redakteurin bei IMTEST beschäftigt sie sich nun hauptsächlich mit Küchengeräten und Fitnessgadgets.