Als Bestandteil des Entlastungspakets erhalten alle angestellten Personen mit dem September-Gehalt eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Auch wenn es nicht danach klingt, bietet doch auch dieser Fall Potenzial für Cyber-Kriminalität. Betrüger konzipieren Phishing-Mails, die vermuten lassen, dass für die Auszahlung eine separate Verifizierung nötig ist. Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine solche Mail enttarnt.
Verbraucherzentrale: Fakeshop-Finder schützt vor Betrug
Mehr Sicherheit beim Online-Shopping: Die Verbraucherzentrale stellt ein Tool zur Verfügung, welches Fake-Shops enttarnt.
In einem Fall geht es um eine E-Mail, die angeblich von der Sparkasse stammt. Darin wird zunächst kurz erläutert, dass die Energiepauschale Teil des Entlastungspakets ist und wer diese erhält. Bis dahin ist die E-Mail plausibel, enthält sie außerdem im Gegensatz zu anderen Phishing-Mails weder Grammatik- noch Rechtschreibfehler. Kritisch wird es jedoch, da der Adressat der E-Mail einem Link folgen soll, um dort die Identität zu bestätigen. Dies wäre notwendig, um den Anspruch auf Auszahlung festzustellen.
Doch nicht nur per E-Mail versuchen Kriminelle, persönliche Daten oder gar Bankverbindungen abzugreifen. Eine neue Form ist das sogenannte Smishing, also Phishing per SMS. Verschickt wird angeblich vom Bundesministerium der Finanzen eine Benachrichtigung über einen Betrag, welcher anschließend nach einer Verifizierung gutgeschrieben wird. Der Betrag ist allerdings krumm und es wird keine Begründung genannt.
Phishing-Radar erkennt Betrugsfälle
Sobald eine Aufforderung über die Verifizierung von Daten eingeht, ist Vorsicht geboten. Ist eine unrechtmäßige Eingabe doch passiert, sollte man in jedem Fall die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Aus Identitätsdiebstahl kann zwar im besten Fall “nur” eine ungewollte Online-Bestellungen hervorgehen, im schlimmsten Fall auch kriminelle Geschäfte unter der gestohlenen Identität.