Preiserhöhungen gehören bei Abonnements häufig leider dazu. Finden diese allerdings innerhalb der Vertragslaufzeit statt, ist dafür die aktive Zustimmung durch die oder den Nutzenden notwendig. Im Normalfall geschieht dies durch die Vorlage der neuen Bedingungen und eine anschließende aktive Bestätigung, also einer Einverständniserklärung. Die Fitness-Kette clever fit hat dafür sich für diesen Schritt etwas anderes überlegt. IMTEST erklärt, was am Ende zu einer einstweiligen Verfügung geführt hat.
Yogamatten im Test: Rutschfest und Nachhaltig
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In der Ausgangssituation stand nämlich eine solche Preiserhöhung an. Und zwar eine nicht ganz unerhebliche, so kündigte das clever fit Studio in Minden im August per Mail und Aushang an, dass sich der Beitrag künftig um acht Euro monatlich erhöhen würde. Bei einem bisherigen Grundbeitrag von 14,90 Euro im Monat bedeutete dies eine Erhöhung um 54 Prozent. Nachvollziehbar, dass sich Mitglieder die Zustimmung dazu möglicherweise in Ruhe durch den Kopf gehen lassen wollten.
Allerdings stellte das Fitnessstudio seine Mitglieder gar nicht vor die Wahl, denn der Zugang durch das Drehkreuz bedeutete bereits die Zustimmung zur neuen Preisgestaltung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) übte an diesem Vorgehen scharfe Kritik, sieht er darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sowie die Preiserhöhungen insgesamt als unwirksam. Mitglieder könnten nämlich, sofern sie der Erhöhung nicht zustimmen, nicht mehr – wie nach wie vor vertraglich vereinbart – das Studio betreten.
Auch ein anderes Fitnessstudio holt sich damit Zustimmung
Des Weiteren würde diese Praktik eine Zwangssituation bei den Mitgliedern erzeugen und sie regelrecht überrumpeln. Das Landgericht Augsburg hat daher der clever fit GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, auf diese Weise die Zustimmung zu Preiserhöhungen einzuholen. Auch das betreffende Studio in Minden, welches durch die CF Minden GmbH als Franchisenehmerin betrieben wird, erhielt eine solche einstweilige Verfügung durch das Landgericht Rottweil.
Verbraucherzentrale: erfolgreiche Klagen gegen Zahnschienen-Anbieter
Anbieter von Zahnschienen werben mit schmerzfreien und durchweg positiv bewerteten Behandlungen. Die Verbraucherzentrale NRW hat genauer hingeschaut und Klage eingereicht. Erfolgreich.
Dieselbe Methode wurde bereits im Frühjahr von der Kette McFit eingesetzt, woraufhin der vzbv nach erfolgloser Abmahnung ebenfalls eine Klage eingereicht hatte. Auch in anderen Bereichen haben Klagen durch die Verbraucherzentrale bereits zu Verhaltensänderungen bei Anbietern oder Herstellern geführt. Ein Beispiel dafür war die erfolgreiche Klage gegen die irreführende Werbung von Anbietern von Zahnschienen, auch als Aligner bekannt.
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