Knappgehalten, mit Rechtschreibfehlern und ohne Anrede – die Verbraucherzentrale warnt vor der heutige Phishing-Mail an die Kundschaft der Postbank.
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Schlecht gefälschte Postbank-Mail
Die BestSign-Anwendung werde aktualisiert, um an dem Upgrade teilzunehmen, solle man auf den angefügten Link klicken. Doch diese Art der Kontaktaufnahme ist Banken verboten, um Kundinnen und Kunden vor Datendiebstahl, Hacking und Co. zu beschützen. Eine solche Mail kann also nur gefälscht sein. Da hilft auch der Name einer echten Person, die tatsächlich bei der Postbank angestellt ist als vermeintliche Unterzeichnung nichts.
Richtig auf das Phishing reagieren
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Phishing-Mails wie diese nicht zu löschen, sondern in den Spam-Ordner zu verschieben. So kann der Algorithmus dabei lernen, solche Betrugsversuche direkt selbst auszufiltern. Grundsätzlich empfiehlt sich bei Phishing-Versuchen auch immer eine Meldung an die Verbraucherzentrale, um andere potenziell Betroffene davor zu warnen. Auch kann eine Meldung bei der Onlinewache der Polizei sinnvoll sein, insbesondere wenn Betroffene bereits auf den Phishing-Betrug hereingefallen sind. Denn grundsätzlich gilt: Links, Buttons und Grafiken in solchen Mails sind absolut tabu. Dahinter können sich zum Beispiel Computerviren verbergen.