Seit Beginn der Pandemie schwankt nicht zum ersten Mal die Gültigkeit einer Regelung. So verhält es sich auch mit der Möglichkeit, bei Erkältungsbeschwerden per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu bekommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) teilte in einer Presseerklärung am Donnerstag mit, dass die Regelung ab sofort und vorerst bis zum 30. November gilt. Grund dafür ist der Anstieg der Infektionszahlen sowie der kommende Beginn der Herbst- und somit Grippezeit.
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Der Vorgang funktioniert ab sofort wie folgt: Ausschließlich bei leichten Beschwerden der oberen Atemwege besteht die Möglichkeit, sich per Telefon durch eine Ärztin oder einen Arzt für sieben Tage krankschreiben zu lassen. Sollten sich die Symptome nicht bessern, ist eine Verlängerung um weitere sieben Tage möglich. Was damit vermieden werden soll, sind zum einen überfüllte Wartezimmer und zum anderen die darin stattfindende potenzielle Ansteckung mit dem Corona-Virus. Gerade im Hinblick auf die kommende Erkältungs- und Grippezeit im Herbst ist von hoher Bedeutung, dass die Regelung per sofort greift.
Erstmals wurde die telefonische Krankschreibung im Frühjahr 2020, also mit Beginn der Pandemie eingeführt. Zum 1. Juni diesen Jahres trat sie jedoch wieder außer Kraft. Insgesamt wird die Praxis als bewährt betrachtet. Die Krankenkasse DAK fordert daher, dass sie dauerhaft gilt. “Sie darf nicht immer wieder zur Debatte stehen”, so Vorstandschef Andreas Storm. Besonders vorteilhaft sieht er die Verringerung der Arbeitsausfälle, gewährleistet durch das Vermeiden von Ansteckungsmöglichkeiten.
Martin Danner, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstreicht vor allem den Schutz durch Vorerkrankung gefährdeter Menschen. Für diese muss es eine Alternative zum Praxisbesuch geben.