Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, nun ist es amtlich: Die ständigen Preiserhöhungen von Netflix und Spotify waren – ohne Zustimmung der Nutzenden – illegal. Zwar steht es den Streaming-Anbietern prinzipiell frei, Preise nach eigenem Ermessen festzulegen. Das Landgericht sowie das Kammergericht Berlin kritisierte jedoch in seinen Urteilen folgende Punkte:
- Nutzerinnen und Nutzer waren über die Preiserhöhungen lediglich informiert worden. Es hätte allerdings ihre Zustimmung eingeholt werden müssen.
- Die Streaming-Anbieter nehmen sich heraus, Preise wegen steigender Kosten zu erhöhen; senken sie aber im Umkehrschluss nicht, wenn Kosten weniger werden.
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Das sagt die Verbraucherzentrale zu den Preiserhöhungen
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbz) wertet das Urteil als “starkes Signal”. “Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten”.
Was bedeuten die Entscheidungen für Nutzende von Netflix und Spotify?
Kundinnen und Kunden von Netflix und Spotify haben von den Gerichtsentscheidungen zwar keine Rückzahlungen oder Entschädigungen zu erwarten. Immerhin aber sollen sie künftig bei Preisanpassungen stärker berücksichtigt werden. Erwägt einer der Streaming-Anbieter eine Preiserhöhung müssen sämtliche Kundinnen und Kunden individuell zustimmen. Wer das ablehnt, kann gekündigt werden, doch immerhin erfolgt die Änderung dann im vollen Bewusstsein und nicht beiläufig über ein Informationesschreiben.