Die drei großen Netzbetreiber Vodafone, O2-Telefonica und Deutsche Telekom sind sehr einflussreich, was die Nutzung und Vergabe von Mobilfunknetzen angeht. Dass dieser Status Quo den Wettbewerb hindern würde, dafür spricht sich jetzt der Beirat der Bundesnetzagentur aus. Die Infrastruktur solle fair und diskriminierungsfrei erfolgen, so die Forderung. Alle Infos dazu bei IMTEST.
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Konkret geht es bei dem Votum des Beirats darum, dass man den drei Netzbetreibern Vodafone, O2-Telefonica und Deutsche Telekom strengere Richtlinien bei der Vermietung von Funkkapazitäten auferlegen soll. Bei der Vermietung von Funkkapazitäten an Vertragspartner, die über keine eigene Mobilfunkinfrastruktur verfügen, sollen beispielsweise sogenannte Diensteanbieterverpflichtungen (DAV) eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber dazu verpflichtet werden würden, mit Interessenten Verträge abzuschließen. Beispielsweise würden Unternehmen wie Freenet, 1&1 oder Betreiber von Glasfaser-Festnetzen davon profitieren, darüber hinaus auch Verbraucher und Verbraucherinnen selbst.
In einem nächsten Schritt soll der Beirat, welcher sich aus Politikern aus Bundestag und Bundesrat zusammensetzt, bis zur nächsten Sitzung im September Informationen zur aktuellen Marktsituation vorlegen. Der Beschluss des Beirats wird dabei unter anderem vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt. Er stelle ein “wichtiges Signal” für mehr Wettbewerb im Mobilfunk dar, wobei nun darauf gehofft wird, dass die Bundesnetzagentur das Votum ernstnimmt. Als mögliche Folgen sollten dem Breko zufolge klare Rahmenbedingungen festgelegt werden, die den bestehenden Wettbewerbsdefiziten entgegentreten.
Mobilfunk: Bremse für Gigabitpläne
Kritik an dem Vorhaben kommt vor allem von den drei großen Netzbetreibern selbst. Markus Haas, Chef von O2-Telefonica sagte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): “Wenn jetzt Dienstanbietern Rechte auf dem gesamten Spektrum der Netzbetreiber eingeräumt werden sollen, würde dies das gesamte Vergabeverfahren des Jahres 2019 infrage stellen und ein verheerendes Signal für zukünftige Investitionen setzen. Die Gigabitpläne der Bundesregierung wären damit für viele Jahre zurückgeworfen.”
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Mit dem Vergabeverfahren des Jahres 2019 ist eine Mobilfunkauktion gemeint, bei der die Anbieter 6,6 Milliarden Euro in Frequenzrechte investiert haben, welche eine 20-jährige Nutzung beinhaltete. Insbesondere waren diese auch für 5G gedacht. “Sie haben für viele Milliarden Euro den Ausbau im gegenseitigen Wettbewerb vorangetrieben – im Vertrauen, dieses Spektrum nicht zwangsweise zu Dumpingpreisen teilen zu müssen”, so Haas.