Keine leeren Versprechen mehr: Will ein Unternehmen sein Produkt künftig als ökologisch oder nachhaltig bewerben, muss es das beweisen können. Das EU-Parlament hat mit der “Green Claims Richtlinie” ein entsprechendes Gesetz beschlossen, um Greenwashing künftig effektiv vorzubeugen.
Recht auf Reparatur: Milliarden-Ersparnis für Verbraucher
Reparieren soll einfach werden.
Schluss mit dem Wildwuchs der Öko-Label
Seit Jahren wuchert sich ein wahrer Öko-Siegel-Dschungel in der Werbelandschaft. Während Siegel wie “Bio” oder “Fairtrade” klaren Maßstäben unterliegen, wiederholen viele andere bloß die Werbeversprechen des jeweiligen Unternehmens – ohne dass das zugehörige Produkt je unabhängig auf Nachhaltigkeit überprüft worden wäre.
Der Fachbegriff für diese Praxis heißt Greenwashing. Unternehmen bemühen sich dabei um ein möglichst umweltfreundlichen Image, ohne aber tatsächliche Umweltsünden in ihrer Produktionskette anzugehen.
Um das zu unterbinden, hat das EU-Parlament nun seine Green Claims Richtlinie verabschiedet (zu Deutsch: Grüne Ansprüche). “Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten”, so Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament. Es dürfe “nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos” klimaneutral mache.
Einheitliche Zertifizierung statt leerer Versprechen
Anstelle der mehr als 200 weitgehend unkontrollierten Umwelt-Label die derzeit in Europa existieren, plant die EU ein einheitliches Zertifizierungssystem. Zudem sollen werbliche Umweltversprechen auch unabhängig von jedem Siegel besser kontrolliert werden. Allgemeine Aussagen wie “biologisch abbaubar”, “klimaneutral”, “öko” oder “umweltfreundlich” sollen nur noch dann zulässig sein, wenn sich die Zuschreibungen unabhängig belegen lassen.
Die Verbraucherzentrale begrüßt das ausdrücklich, merkt jedoch an: “Die Europäischen Parlamentarier müssen auch regeln, dass CO2-Kompensationsprogramme nicht als Grundlage für vermeintlich grüne Werbeaussagen herangezogen werden dürfen. Außerdem sollten die Vorschriften für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe gelten. Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Werbeaussagen glaubwürdig sind. “
Mehr Fokus auf Garantien für Verbraucher
Verboten werden außerdem unbelegte Angaben zu Garantiezeiten und Haltbarkeit von technischen Produkten. Will ein Waschmaschinen-Hersteller etwa dazu anregen, nach 3.000 Waschzyklen bereits eine neue Maschine zu erwerben, muss er dies nachvollziehbar begründen können. Ausgetauscht werden soll nur, was wirklich notwendig ist.
Zudem will das EU-Parlament Produkte mit verlängerten Garantiezeiten stärker in den Vordergrund rücken und auch allgemein stärker über Garantien aufklären. Laut den Parlamentariern wüssten 60 Prozent der Bevölkerung nicht, dass EU-weit dass alle Produkte eine zweijährige Gewährleistung besitzen. Innerhalb dieser Zeit müssen Hersteller – bei sachgemäßer Nutzung – für etwaige Schäden aufkommen.
Einwegplastik soll kosten – Gesetzesentwurf erarbeitet
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik zur Kasse gebeten werden sollen.
So funktioniert die Gesetzgebung
Nachdem nun das EU-Parlament über die Green Claims Richtlinie abgestimmt hat, fehlt zur Umsetzung nur noch die Zustimmung der Länder. Diese gilt allerdings als Formsache. Anschließend haben die einzelnen EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht zu übersetzen.