Das neue Jahr rückt in Sichtweite und damit startet bei vielen auch die erste Planung für 2023. Wer jetzt schon überlegt, wo es im Sommerurlaub hingehen soll, der sollte bei der Flugbuchung aufpassen. Die Flugbuchungsportale der Invia Flights Germany GmbH sollen eine Service-Gebühr veranschlagen, die nicht zulässig ist. Dagegen will der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelanklage erheben.
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Bei den Zahlungsoptionen auf fluege.de, flug.de, billigfluege.de oder airline-direct.de wird laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit falschen Karten gespielt. Die Flugbuchungsportalen erheben eine sogenannte “ServiceFee” – eine Servicegebühr bei der Zahlung mit sämtlichen gängigen Zahlungsmitteln. Diese fällt pro Person und Strecke an. Vor allem bei Langstreckenflügen schlägt sie zu Buche. Nach Auffassung des vzbv ist das nicht rechtens.
Beispielsweise auf dem Flugbuchungsportal fluege.de heißt es dazu: “Für die Suche und Vermittlung von Flugverbindungen zahlreicher Airlines weltweit, einen umfassenden, deutschsprachigen Kundenservice sowie eine Buchungsabwicklung mit garantiert höchsten Sicherheitsstandards, erhebt fluege.de eine Servicegebühr.”
Aufruf: Sammelklage gegen Flugbuchungsportale
Die Servicegebühr lässt sich nur umgehen, wenn man mit einer für das jeweilige Flugbuchungsportal ausgestellten Kreditkarte zahlt. Alternativ müssen Kunden an einem kostenpflichtigen Vorteilsprogramm teilnehmen, um die ServiceFee zu vermeiden.
Der vzbv ruft Leute, die die Gebühr bei einer Buchung zahlen mussten, zur Mithilfe auf. Im Rahmen einer Sammelklage will der Verband gegen die Flugbuchungsportal vorgehen. Dafür werden ausreichend gut dokumentierte Fälle benötigt. Die Klage soll auch dabei helfen, dass Betroffene die Gebühr zurückerhalten. Wer teilnehmen möchte, kann über eine kurze Online-Umfrage seinen Fall dem vzbv melden. Benötigt werden dafür die Buchungsbestätigung, die Rechnung und gegebenenfalls Dokumente zum Schriftverkehr.
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