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Flugbuchungsportale: Klage gegen Fluege.de und Co.

Gegen einige Flugbuchungsportale wird eine Sammelklage erhoben.

Hammer auf einem Tisch vor verscwommenem Hintergrund
© Towfiqu Barbhuiya / Pexels

Das neue Jahr rückt in Sichtweite und damit startet bei vielen auch die erste Planung für 2023. Wer jetzt schon überlegt, wo es im Sommerurlaub hingehen soll, der sollte bei der Flugbuchung aufpassen. Die Flugbuchungsportale der Invia Flights Germany GmbH sollen eine Service-Gebühr veranschlagen, die nicht zulässig ist. Dagegen will der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelanklage erheben.



Bei den Zahlungsoptionen auf fluege.de, flug.de, billigfluege.de oder airline-direct.de wird laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit falschen Karten gespielt. Die Flugbuchungsportalen erheben eine sogenannte “ServiceFee” – eine Servicegebühr bei der Zahlung mit sämtlichen gängigen Zahlungsmitteln. Diese fällt pro Person und Strecke an. Vor allem bei Langstreckenflügen schlägt sie zu Buche. Nach Auffassung des vzbv ist das nicht rechtens.

Beispielsweise auf dem Flugbuchungsportal fluege.de heißt es dazu: “Für die Suche und Vermittlung von Flugverbindungen zahlreicher Airlines weltweit, einen umfassenden, deutschsprachigen Kundenservice sowie eine Buchungsabwicklung mit garantiert höchsten Sicherheitsstandards, erhebt fluege.de eine Servicegebühr.”

Screenshot vom Flugbuchungsportal Fluege.de
Aktuelles Beispiel auf fluege.de für einen Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Los Angeles. Die Servicegebühr liegt bei knapp 40 Euro. © Fluege.de

Aufruf: Sammelklage gegen Flugbuchungsportale

Die Servicegebühr lässt sich nur umgehen, wenn man mit einer für das jeweilige Flugbuchungsportal ausgestellten Kreditkarte zahlt. Alternativ müssen Kunden an einem kostenpflichtigen Vorteilsprogramm teilnehmen, um die ServiceFee zu vermeiden.

Der vzbv ruft Leute, die die Gebühr bei einer Buchung zahlen mussten, zur Mithilfe auf. Im Rahmen einer Sammelklage will der Verband gegen die Flugbuchungsportal vorgehen. Dafür werden ausreichend gut dokumentierte Fälle benötigt. Die Klage soll auch dabei helfen, dass Betroffene die Gebühr zurückerhalten. Wer teilnehmen möchte, kann über eine kurze Online-Umfrage seinen Fall dem vzbv melden. Benötigt werden dafür die Buchungsbestätigung, die Rechnung und gegebenenfalls Dokumente zum Schriftverkehr.


Katja Widmann hat an der Universität Mannheim einen Bachelor und Master of Arts für Kultur- und Wirtschaftswissenschaft gemacht. Daneben hat sie Praktika im Social Media Bereich, in Print- und Radio-Redaktionen absolviert und ist so auf den Geschmack für die Medienwelt gekommen. Als Volontärin bei Imtest schreibt sie Artikel und testet unterschiedlichste Produkte.