Bereits seit Februar 2022 gehören zwei Masken in den Verbandskasten des Autos. Während bis zum 31. Januar 2023 eine Übergangsfrist lief, ist das Mitführen seit dem 01. Februar 2023 Pflicht. Wer bei einer Polizeikontrolle ohne die zwei Masken erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von fünf Euro.
Norm zur Maskenpflicht wird rechtsverbindlich
Die neue Regelung gilt aber nicht nur für die Erste-Hilfe-Kits im Auto, sondern auch für die in Bussen und LKW. Dabei muss der alte Verbandskasten aber nicht gleich in den Müll geworfen werden. Es reicht, wenn man die zwei Masken dem Vorhandenen hinzufügt. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt sich, direkt das Ablaufdatum der anderen Produkte zu kontrollieren und diese gegebenenfalls zu ersetzen.
Der neue Verbandskasten trägt dann die DIN-Norm 13164:2022. Die Norm für den alten mit der Kennzeichnung 13164:2014 wird damit ungültig. Es spielt keine Rolle, ob man dem Erste-Hilfe-Kasten zwei medizinische Masken oder FFP2-Masken hinzufügt. Es empfiehlt sich jedoch, sich für zwei FFP2-Masken zu entscheiden, da diese für einen selbst den größten Schutz bieten sollen.
Welche Änderungen zudem für Autofahrer im Jahr 2023 kommen, fasst nachfolgender Artikel zusammen.
Prämien, Führerschein & TÜV: Das hat sich 2023 geändert
Diese Änderungen bei Prämien zur Förderung der E-Mobilität oder Umtausch des alten Führerscheins gibt es.
Ebenso dürfen ab Februar 2023 auch nur noch Verbandskästen verkauft werden, die zwei Masken enthalten.