230 Millionen Textilien werden Schätzungen zur Folge jährlich geschreddert und verbrannt. Das ist günstiger, als die Produkte zu spenden. Einfach behalten ist für die Verkäufer ohnehin keine Option: Kundinnen und Kunden wollen “immer ein aktuelles Sortiment”, so Geschäftsinhaberin Bailly-Rauch gegenüber der Tagesschau. So ist der Lebenszyklus von Jacke, Hose, T-Shirt und Co. mit dem Ablauf einer Modesaison grundsätzlich beendet. Dagegen will die EU nun etwas unternehmen. Mit der überarbeiteten Ökodesign-Richtlinie soll schrittweise ein Verbot zur Vernichtung von neuwertiger Kleidung in Kraft treten.
Recht auf Reparatur: Milliarden-Ersparnis für Verbraucher
Reparieren soll einfach werden.
EU: “Unglaubliche” Textilvernichtung soll ein Ende haben
Die neue Regelung gilt auch für Schuhe und weiteres Bekleidungszubehör. Sie soll helfen, die Tonnen an Textilmüll, insbesondere Kleidung, zu reduzieren und zu einem Ressourcen-schonenderen Umgang beitragen. Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini erklärte gegenüber der Tagesschau, die EU schiebe dieser “unglaublichen Praxis endlich den Riegel vor”.
Ökodesign-Verordnung mit Schlupflöchern
Der genaue Rechtstext der Neuregelung ist bislang nicht öffentlich. Dennoch lassen Pressemitteilungen sowie vorangegangene Leaks bereits auf einige Schlupflöcher schließen. IMTEST hat dazu mit Elke Salzmann, Referentin für Ressourcenschutz beim Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbz) gesprochen. Sie merkt an: “Es bleibt die Frage, wie gut sich das Verbot umsetzen lässt. Mikro- und Kleinstunternehmen sind ohnehin von dem Verbot ausgenommen. Bei mittleren Unternehmen (51 bis 250 Mitarbeitende) stellt sich die Frage, ob die sehr lange Übergangszeit von sechs Jahren wirklich notwendig ist. Außerdem muss sich zeigen, inwieweit sich das Verbot tatsächlich kontrollieren lässt. Beispielsweise kennen wir aus dem Bereich Plastik die Praxis, dass große Mengen des Mülls ins nicht europäische Ausland verschifft und dort unsachgemäß entsorgt werden. Dieses Schlupfloch könnte auch die Textilindustrie zu nutzen versuchen.”
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Mehr Verantwortung für Hersteller und Handel
Die Effizienz der Maßnahmen steht und fällt mit Marktüberwachung und Strafmaß, so Salzmann. Bislang jedoch sieht es danach aus, dass die EU-Mitgliedsstaaten einzeln entscheiden, wie sie Verstöße gegen das neue Vernichtungsverbot ahnden möchten. Eine schlagkräftige, EU-weite Regelung scheint damit außer Sicht.
Trotzdem begrüßt Salzmann die Neuregelung der Ökodesign-Verordnung als “wichtiges Signal”, das “Hersteller und Handel in die Verantwortung nimmt”. Das, so die Referentin, dürften auch Verbraucherinnen und Verbraucher begrüßen. Sie hofft, dass ähnliche Regelungen wie für Kleidung bald auch für andere Produktkategorien wie etwa Elektroartikel in Kraft treten.
Ressourcen-Schutz auch bei Elektronik: Verbraucher profitieren von Reparatur
Zusätzlich zur neuen Textilregelung gibt es auch aus dem Bereich der Haushaltselektronik gute Nachrichten in puncto Nachhaltigkeit. Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament kündigte eine neue Kennzeichnung an, den “Reparaturindex”. Er soll Kundinnen und Kunden einen Hinweis darauf geben, wie effizient sich ein Produkt gegebenenfalls reparieren lässt. Frankreich hatte den Reparaturindex bereits 2021 für Artikel wie beispielsweise Laptops, Fernseher, Waschmaschinen und Rasenmäher eingeführt. Nun will die EU nachziehen. Das Recht auf Reparatur hatte sie vergangenen Monat bereits verabschiedet. Nun sollen weitere Schritte erfolgen, um den Lebenszyklus von Elektronik zu verlängern.