Sie haben sich in das Bild großer Städte eingebrannt: E-Scooter. Ob man sie liebt oder hasst, die elektrisch betriebenen Roller sind gekommen, um zu bleiben. Seit Juli 2019 sind sie in Deutschland zugelassen. Anfangs nur rund 54.000 Stück, werden es immer mehr. Und mit der Zahl der E-Scooter steigt auch die Zahl der Unfälle, wie das Statistische Bundesamt berichtet.
Demnach sind es besonders junge Menschen, die mit einem E-Scooter in einen Unfall verwickelt werden. 2021 wurden 5.535 Unfälle registriert, dabei sollen 41,4 Prozent der Betroffenen unter 25 Jahren alt gewesen sein. Natürlich gibt es viele Gründe, die die Auslöser für die Unfälle waren. Dazu zählten unter anderem die Nutzung der falschen Straßenseite, Missachtung von Vorfahrtsregeln oder zu hohe Geschwindigkeit. Auffällig ist jedoch, dass besonders oft auch Alkoholeinfluss die Ursache eines Unfalls gewesen sein soll.
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E-Scooter unterliegen nicht Gefährdungshaftung
Das Problem bei Unfällen mit E-Scootern ist, dass die Elektroflitzer nicht der sogenannten Gefährdungshaftung wie Autos unterliegen, da sie mit weniger als 20 Stundenkilometern unterwegs sind. Dass bedeutet, Autofahrer haften für Schäden mit, wenn ihr Pkw in einen Unfall verwickelt ist. E-Scooter-Fahrern muss eine Schuld erstmal nachgewiesen werden, um Schadensersatz zu erhalten. Das ist oft gar nicht so einfach und nicht selten gehen die Unfallgegner leer aus.
Auf dem Verkehrsgerichtstag, der kürzlich in Goslar stattgefunden hat, wurden Stimmen laut, dies gesetzlich zu ändern. Experten sind der Meinung, dass ein Ausschluss aus der Gefährdungshaftung nicht mehr gerechtfertigt werden könne. Sie machen sich dafür stark, E-Scooter gesetzlich genauso zu behandeln wie beispielsweise Autos.
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Grundsätzliche Regeln zur Nutzung von Elektro-Scootern
E-Scooter sind elektrische Tretroller und gehören zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Verwendung und gilt für Modelle mit Lenk- oder Haltestange, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern und einer Straßenzulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis.
Mit E-Scootern dürfen Bürger auf Fahrradwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Auf Straßen dürfen sie nur fahren, wenn die anderen Wege fehlen. Verboten ist das Fahren in Einbahnstraßen, Fußgängerzonen und entgegen der Fahrtrichtung. Wenn Einbahnstraßen für “Fahrradfahrer frei” gekennzeichnet sind, dürfen auch E-Scooter diese nutzen.
Das Mindestalter für E-Scooter-Nutzer liegt bei 14 Jahren und ein Führerschein ist nicht erforderlich. Ebenso gibt es keine Helmpflicht, wobei die Nutzung empfohlen wird.
Promillegrenze beim Fahren
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit einem Wert von 0,5 – 1,09 Promille fährt, ohne in einen Unfall verwickelt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit und bekommt einen Bußgeldbescheid von meist 500 Euro. Hinzu kommen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
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E-Scooter müssen Haftpflicht versichert sein
Die kleinen elektrischen Tretroller müssen Haftpflicht versichert sein, welches durch das kleine blaue Kennzeichen nachgewiesen wird. Jährlich muss die Versicherungsplakette in Form eines kleinen Aufklebers erneuert werden. Die Versicherung haftet für Schäden Dritter, aber nicht für eigenen Schäden.