Städte, die niemals schlafen. Nicht nur New York City bietet bei Nacht eine traumhafte Kulisse aus der Luft. Während solch spektakuläre Aufnahmen vor ein paar Jahren vorrangig auf Kinoleinwänden oder in Dokumentationen zu sehen waren, können Hobby-Filmemacher diese inzwischen mithilfe von Flug-Drohnen ganz einfach selbst produzieren. Der chinesische Drohnen-Hersteller DJI bringt mit der Mini 3 Pro ein besonders leichtes Modell auf den Markt.
“Mini Drohne, große Kreativität” – damit bewirbt DJI sein neustes Produkt. Welche technischen Spezifikationen hält das Gerät also bereit? Mit einer Auflösung von 48 Megapixeln soll die Kamera gestochen scharfe Fotos schießen und Videos in Ultra-HD-Qualität liefern, auch als 4K bekannt. Der Akku hält laut Hersteller Aufnahmen bis zu 34 Minuten lang durch. Um Hindernisse während des Fluges muss sich nicht gesorgt werden, dafür sorgen drei Sichtsensoren, die vorne, hinten und unter der Drohne angebracht sind. Ob Tag oder Nacht, nah oder fern – 12 Kilometer weit kann die DJI Mini 3 Pro ist die maximale Distanz für Aufnahmen.
Drohnen fliegen lassen: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Drohnen am Himmel: Für die einen ein Hightech-Spielzeug, für die anderen eine Bedrohung. Für den Streitfall und für uneingeschränkten Spaß sollten Nutzer ihre Rechte und Drohnen kennen.
Drohnen: EU-Verordnung setzt Grenzen
Zur Stabilisierung der Kamera verbauen Herstellen ein Gimbal, eine motorisierte Aufhängung. Diese kann an der DJI Mini 3 Pro rotieren und ermöglicht dadurch vertikale Aufnahmen, perfekt für Social Media. Die Drohne ist kompakt für den Transport zusammen faltbar und soll laut Hersteller unter 249 Gramm wiegen. Dieser Fakt dürfte versierte Drohnen-Nutzende hellhörig werden lassen.
Es gibt nämlich eine magische Grenze, die das Gewicht von Drohnen angeht und diese liegt bei 250 Gramm. Seit 2021 gilt die EU-Drohnenverordnung, welche Regeln hinsichtlich Versicherung, Führerschein und Registrierung vorschreibt. Liegt das Abfluggewicht unter 250 Gramm, ist beispielsweise kein spezieller EU-Drohnenführerschein nötig. Unumgänglich hingegen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und die Registrierung des Halters beim Luftfahrtbundesamt. Einerseits gehören Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm zur Unterkategorie A1 und sind damit unter bestimmten Voraussetzungen von der Registrierungspflicht befreit. Andererseits verfügen sie über eine Kamera und damit einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten und werden des weiteren nach Spielzeugrichtlinie nicht als solches kategorisiert.
NYC-Aufnahme erlaubt?
Bei einem Urlaub beispielsweise in den USA ist das Gewicht der DJI Mini 3 Pro ebenso von Vorteil. Für Drohnen über 250 Gramm gelten weitaus strengere Regeln, was Flugverbotszonen, unter anderem in Nationalparks und über Metropolen angeht. In jedem Fall sollten vor dem Einsatz von Flugdrohnen die geltenden Gesetze und Vorschriften beachtet und umgesetzt werden.
Die Gesetzeslage um den Gebrauch von Drohnen ist komplex. Für Aufnahmen, wie sie die Mini 3 Pro liefern soll, ist es die Mühe allerdings vermutlich wert, sich damit zu beschäftigen. Der Preis für die extra leichte Drohne liegt bei 829 Euro mit der Standard-Ausstattung. Günstiger wird es, bestellt man sie ohne Fernsteuerung. Die DJI Mini 3 Pro ist ab sofort bestellbar und wird ab dem 17. Mai ausgeliefert.