Ab dem 01. Januar 2023 soll das Bürgergeld der Ampel-Regierung das Arbeitslosengeld II Hartz IV ersetzen. Damit kommen einige Neuerungen für Betroffene, unter anderem: leicht erhöhte Regelsätze, verringerte Sanktionen und mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung. Außerdem soll es ein höheres Schonvermögen geben, Betroffene sollen ihre Wohnung in bestimmten Härtefällen behalten dürfen und auch Zuverdienste werden neu geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Erhöhte Regelsätze dank Bürgergeld
Einer der Hauptpunkte des neuen Systems ist die Erhöhung der Regelsätze. Für alleinstehende Erwachsene gibt es eine Erhöhung von 449 Euro monatlich auf 502 Euro. Pro volljährigen Partner kommen noch einmal 451 anstatt bisher 404 Euro hinzu. Für Kinder bis 13 Jahre erhöht der Staat die Unterstützung um 30 Euro. Bei Jugendlichen bis 16 Jahre sind es immerhin 44 Euro.
Sozialverbände kritisieren dabei allerdings scharf, dass die steigenden Regelsätze die Inflation der vergangenen Monate keineswegs Ausgleich könnten. Entsprechend bliebe Betroffenen am Ende des Monats unterm Strich weniger, um ihren Bedarf an Lebensmitteln, Kleidung und Co. zu decken.
Bürgergeld und Sanktionen
Hinzu kommt die Tatsache, dass Leistungsminderungen bis zu 30 Prozent auch mit dem Bürgergeld möglich bleiben. Allerdings sind zumindest Kürzungen bis zu 60 Prozent, wie sie mit Hartz IV möglich waren durch die Reform Geschichte.
Eine Vertrauenszeit, wie sie die Ampel-Regierung gefordert hatte, gibt es dabei nicht. Die Union konnte durchsetzen, dass Leistungskürzungen ab dem Beginn des Bürgergelds am 01. Januar 2023 möglich sein sollen. “Besondere Härtefälle” sollen hier jedoch berücksichtigt werden, heißt es auf der Website der Bundesregierung.
Website der Bundesregierung stellt sich den Fragen der Nutzer
Die Bundesregierung stellt eine neue Website bereit: Hier finden die Nutzer Antworten auf bohrende Fragen.
Wohnen und Sparen mit Bürgergeld
Auch Wohn- und Heizkosten werden mit dem Bürgergeld vom Staat übernommen. Zudem gilt mit dem dann: Wohnkosten werden im ersten Jahr nach der Antragstellung vollständig vom Staat getragen, Heizkosten immerhin in “angemessener Höhe”. Für selbst genutztes Wohneigentum gebe es eine Härtefall-Regelung.
Auch das eigene Vermögen soll innerhalb der einjährigen Karenzzeit unangetastet bleiben, sofern es 40.000 Euro nicht überschreitet. Jede weitere Person im Haushalt erhöht diese Grenze um 15.000 Euro. Nach Verjährung der Frist steht allerdings eine Vermögensprüfung an.
Freibeträge bei Nebeneinkünften
Die Freibeträge für Nebeneinkünfte werden mit dem Bürgergeld um 30 Prozent angehoben. Wer 520 bis 1.000 Euro verdient, soll künftig mehr davon behalten dürfen. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhöht sich die Betragsgrenze auf 520 Euro. Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn bleibt der Freibetrag von 520 Euro für drei Monate bestehen.
Weiterbildung statt Geringverdiener
Ein letzter, aber wesentlicher Punkt des Bürgergelds: Der Vermittlungsvorrang entfällt. Das bedeutet, anstatt Betroffene in den Niedriglohnsektor zu vermitteln, sollen ihnen mit Weiterbildungen und Coachings Möglichkeiten geboten werden, andere qualifizierte Jobs zu finden. Allerdings starten die betreffenden Programme planmäßig erst im Juli 2023.
Zudem soll es dann Coaching-Angebote für Auszubildende geben, um diese präventiv abzusichern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Wer außerdem seinen Schulabschluss nachholt, kann mit dem Bürgergeld drei statt wie bisher zwei Jahre lang zu diesem Zweck staatlich gefördert werden.