Der Black Friday steht vor der Tür – und damit auch die größte Rabattschlacht des Jahres. Schon seit Wochen schlagen sich die großen Online-Handelsketten die Prozente um die Ohren, teilweise geht es um Preisnachlässe von 30, 40 ja sogar 50%. Insbesondere bei teurer Elektronik wie Fernsehern, Stereoanlagen oder Küchenmaschinen schlagen Verbraucher zu. Aber auch Mode, Sportartikel und Spielzeug sind bei Käufern laut dem Statistikportal Statista am Black Friday sehr beliebt. Doch die Rabatte sind oft nicht so gut, wie sie vielleicht aussehen! Wer noch mehr Tipps für einen sicheren Black Friday sucht: IMTEST hat die Antwort!
Strenge Regeln für Rabatte?
Dabei gelten in Deutschland grundsätzlich relativ strenge Regeln für die Kennzeichnung rabattierter Produkte. Wenn mit einem Prozentwert geworben wird, muss für den Kunden klar ersichtlich sein, auf welchen Preis sich diese Preisreduzierung bezieht. Dabei ist seit 2022 im Gesetz festgeschrieben, dass hier der sogenannte “30-Tage-Bestpreis” gelten muss. Das heißt, ein aktueller Rabatt – wie zum Beispiel am Black Friday – darf sich nicht automatisch auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers beziehen.
Stattdessen muss hier der günstigste Preis herangezogen werden, den der Händler in den letzten 30 Tagen aufgerufen hat. Damit verhindert der Gesetzgeber, dass Händler ihre Standard-Rabatte zu “Mega-Bestpreisen” aufplustern. Verkäufer können außerdem ihre Preise kurz vor einer Rabattaktion nicht einfach anheben, um dann mit dem gleichen Rabatt zu werben, für den sie einen Artikel ohnehin im Regal haben. Halten sich die Anbieter nicht daran, kann abgemahnt werden.
Rabatt-Falle am Black Friday?
Trotzdem können Händler für Rabatt-Schlachten wie den Black Friday mit Tricks arbeiten, um doch mit starken Rabatten für ihr Angebot zu werben. Zunächst gilt: Nur weil es nicht erlaubt ist, heißt es nicht, dass Händler es nicht doch tun. Entsprechend kann es passieren, dass in einigen Shops große Rabatte auftauchen, die sich doch auf die UVP oder einen höheren Preis beziehen, zu dem die Produkte zuvor aber nie angeboten worden sind. Natürlich droht potenziell eine Abmahnung – die muss aber auch erstmal stattfinden. Gleichzeitig könnten gestiegene Umsätze die fällige Strafzahlung am Ende sogar rechtfertigen.
Natürlich können Händler auch ein etwas längeres Spiel spielen. So ist es durchaus möglich, die Preise im eigenen Store 31 Tage vor dem Black Friday auf die UVP anzuheben, damit sie einen Monat später völlig legal auf das Standard-Niveau herunter rabattiert werden können. Gerade bei Ladenhütern, die wie Blei in den Regalen liegen, kann sich das für Händler lohnen.
Ebenfalls üblich: bestimmte Artikel werden nur am oder ab dem Black Friday angeboten. So könnten Elektronikketten etwa die besondere Ausführung eines Fernsehers oder eine Modekette eine andere Farbvariante eines Pullis anbieten. Diese “neuen” Artikel könnten dann bezogen auf den UVP beliebig rabattiert werden. So sehen Angebote schnell besser aus als sie sind, insbesondere wenn mit aufwändigen Aktionen für die Rabatte geworben wird. Hier wirkt die Kaufbegeisterung schnell ansteckend.
Bei jedem Rabatt gilt: Immer die Preise vergleichen
Um Lockangeboten und Fake-Rabatten am Black Friday aus dem Weg zu gehen, hilft nur: Preise vergleichen. Dazu gibt es verschiedene Anbieter und Werkzeuge im Netz, die auch Preisentwicklungen über einen langen Zeitraum abbilden können. Die Website Keepa.com ermöglicht etwa die Überwachung bestimmter Artikel auf Amazon.de und bildet die Preisentwicklung einzelner Produkte dabei tagesgenau ab. Natürlich sind auch Plattformen wie Idealo, Geizhals, Billiger.de und Co. praktische Werkzeuge, um den Bestpreis sicherzustellen. Hier werden oft mehrere Anbieter miteinander verglichen. So können Lockangebote ebenfalls schnell erkannt werden. Wer auf der Suche nach Schnäppchen ist, wird natürlich auch bei IMTEST fündig. Die Redaktion setzt bei ihren Recherchen ebenfalls auf zuverlässige Preisvergleichs-Tools.
Generell gilt: nicht blind loskaufen, nur weil ein Artikel günstig ist. Starke Rabatte sind dazu gedacht, dem Käufer mehr Geld aus der Tasche zu locken, als er ursprünglich ausgeben wollte. Vor dem Einkauf lohnt es sich, festzulegen, was man wirklich braucht. Und sich nicht von Rabatten zu sinnlosem Konsum hinreißen zu lassen.