Hand aufs Herz: Niemand macht seine Steuererklärung gerne und über all die steuerlichen Neuerungen und Änderungen hat man sowieso längst den Überblick verloren. Doch erledigt man die jährliche Erklärung nicht, schenkt man dem Fiskus durchschnittlich 1.072€, die etwa in der Urlaubskasse viel besser aufgehoben wären. Was also tun? Oft ist guter Rat teuer und mit Aufwand verbunden, wie etwa dem Wahrnehmen von Beratungsterminen oder langen Wartezeiten beim Lohnsteuerhilfeverein.
Das musst nicht sein! Mit dem neuen buhl:Berater der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH ist Ihre Steuererklärung in Nullkommanichts fertig, ganz ohne Steuersoftware oder hohe Kosten. Bewerben Sie sich als Lesertester und finden Sie heraus, wie gut der neue Service von Buhl funktioniert.
Steuererklärung vom Buhl-Profi
Bei dem neuen Dienst aus dem Hause Buhl kümmert sich ein echter Steuerberater aus Fleisch und Blut um Ihr Steueranliegen. Dennoch ist der Service vergleichsweise günstig, weil der buhl:Berater zeitbasiert vergütet wird und die Abwicklung über die Buhl-Plattform schlank, digital und ohne Wartezeiten ist.
Alles, was Sie benötigen, ist ein Smartphone, PC oder Laptop. Um loszulegen, beantworten Sie über die Plattform einfach per Chat ein paar Fragen zu Ihrer Person, zu Ihren Einkünften und zu Ihren Ausgaben. Anschließend stellen Sie Ihre Belege zusammen und laden sie beispielsweise als Handyfotos hoch. Den Rest erledigt ein Buhl-Steuerberater für Sie! Sobald die Erklärung fertig ist, geben Sie sie digital frei und freuen sich auf Ihre Steuererstattung. Auch für etwaige Rückfragen vom Finanzamt steht der buhl:Berater zur Verfügung. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Klingt gut? Dann überlassen Sie die Arbeit einfach den Profis und Sie lehnen sich entspannt zurück. Je nach Bruttojahreseinkommen und Besonderheiten wie Vermietung oder zu versteuernde Kapitaleinkünfte kostet der Service zwischen 99 Euro und 449 Euro. Doch Buhl und IMTEST spendieren zehn Lesern eine Steuererklärung gratis, wenn Sie den Dienst auf Herz und Nieren prüfen. Wie das geht und wie Sie mitmachen können, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Wer kann sich bewerben?
Damit die Bearbeitung der Steuerfälle für den buhl:Berater schlank und dadurch günstig bleibt, werden sehr komplexere und sehr umfangreiche Steuerfälle nicht vom Service abgedeckt. Wenn Sie mit Ihrer Einkunftsart in eine der nachfolgenden Kategorien fallen, können Sie sich bedenkenlos bei uns als Lesertester bewerben:
- Arbeitnehmer
- Rentner
- Vermieter (ab dem zweiten Jahr der Vermietung)
- Kapitalanleger
- Krypto-Anleger, wenn ein System wie Accointing oder Cointracking verwendet wird
- PV-Anlagen, bis zu 2 Stück mit je 30 kW-Peak
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb (einschließlich mehr als 2 PV-Anlagen und PV-Anlagen mit mehr als 30 kW Peak), Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung im Erstjahr sowie Krypto-Gewinne ohne Nutzung eines Vorsystems können leider nicht berücksichtigt werden.
So werden Sie Buhl-Lesertester
- Schicken Sie bis zum 20. Juni eine E-Mail mit dem Betreff „Buhl-Tester“ an redaktion@imtest.de.
- Schreiben Sie uns, warum Sie Buhl-Tester werden wollen und ob Sie Rentner, Arbeitnehmer, Vermieter (bitte Jahr der Vermietung angeben), Kapitalanleger, Krypto-Anleger (bitte genutztes Vorsystem nennen) oder PV-Anlagen-Besitzer sind (bitte Anzahl und Leistung nennen).
- Mitmachen dürfen nur Volljährige mit deutschem Hauptwohnsitz.
- Mitarbeiter der Funke Mediengruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Mit etwas Glück werden Sie dann als Tester ausgewählt.
So läuft der Lesertest ab
Sind Sie unter den glücklichen Gewinnern, erhalten Sie per E-Mail eine ausführliche Anleitung zur Testdurchführung sowie einen entsprechenden Fragebogen. Testen Sie den Service anhand der darin genannten Punkte, bewerten jedes Kriterium und begründen Ihre Entscheidung. Den ausgefüllten Fragebogen schicken Sie einfach bis zum genannten Datum per E-Mail an die IMTEST-Redaktion zurück. Lassen Sie außerdem ein paar Fotos von sich beim Testen anfertigen und schicken diese ebenfalls rechtzeitig per E-Mail an die Redaktion – fertig!