Im Falle von Pannen, Unfällen oder Polizeikontrollen gibt es einiges an Autozubehör, das nicht nur hilfreich, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer diese Dinge nicht mitführt, riskiert in Deutschland ein Verwarnungsgeld. In anderen Ländern drohen teilweise empfindliche Geldstrafen. Was im Auto immer dabei sein muss, um Strafen zu vermeiden, und was darüber hinaus sinnvoll ist, um auf Pannen vorbereitet zu sein, erfahren Sie im Folgenden.
Verbandskasten als Autozubehör mitführen
Verbandskästen sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, darunter Deutschland. Sie müssen bestimmte medizinische Artikel enthalten, wie sterile Kompressen, Verbände und Rettungsdecken. Ein TÜV-Siegel ist nicht obligatorisch, aber es wird empfohlen, dass der Verbandskasten der DIN-Norm 13164 entspricht. Seit Februar 2023 verlangt das Gesetz die Aufnahme von zwei Masken in den Verbandskasten. Früher waren zwei Dreieckstücher erforderlich, aber nun ist eines ausreichend.
Bei Nichteinhaltung kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro verhängt werden, ebenso wenn das Verfallsdatum des Verbandkastens überschritten wurde. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung den Schutz verweigern. Die Vorschrift dient dem Schutz von Fahrern und Passagieren und gewährleistet eine angemessene Erste-Hilfe-Versorgung im Falle eines Notfalls.
Eine Warnweste muss immer im Auto sein
Auch Warnwesten zählen zu den Dingen, die im Auto dabei sein müssen. Sie müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen und der europäischen Norm EN 471 oder EN ISO 20471 entsprechen. Mindestens eine Warnweste pro Fahrzeug muss mitgeführt werden, jedoch wird empfohlen, für jede Person im Fahrzeug eine Weste bereitzuhalten.
Bei Nichtbeachtung der Vorschrift droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro und im Falle eines Unfalls ohne Warnweste kann die Versicherung die Haftung einschränken. Die Bestimmung zielt darauf ab, die Sicherheit von Fahrern und Passagieren zu gewährleisten und die Sichtbarkeit bei Pannen oder Unfällen zu erhöhen.
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Warndreieck ist im Auto Pflicht
Ein aufgestelltes Warndreieck warnt andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahrenstelle und beugt so Folgeunfälle vor. Daher ist es in Deutschland und vielen anderen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, mindestens eines im Auto mitzuführen. Dies gilt auch für Quads. Warndreiecke müssen den geltenden Normen entsprechen, aber ein spezifisches Siegel ist nicht erforderlich. Ein zugelassenes Warndreieck zeichnet sich durch seine reflektierende Oberfläche und Stabilität aus.
Bei einem Unfall oder einer Panne ist das Warndreieck in einigen Metern hinter dem Fahrzeug aufzustellen. Wie weit, ist abhängig vom Ort und der Geschwindigkeit des Verkehrs. Ist dieser schnell, sollte es in 100 Meter Entfernung aufgestellt werden. Auf Autobahnen sind mindestens 150 Meter empfohlen. Mindestens ein Warndreieck muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Kommt es zu einem Unfall, kann das Nichtmitführen die Versicherungshaftung einschränken.
Fahrzeugpapiere und Führerschein bei jeder Fahrt dabei
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrer ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere stets mitführen müssen. Diese Regelung gilt in den meisten Ländern weltweit. Bei Verkehrskontrollen oder Unfällen kann die Polizei die Vorlage dieser Dokumente verlangen. Werden sie nicht vorgezeigt, drohen Geldbußen oder andere Sanktionen, abhängig von den Gesetzen des jeweiligen Landes. In Deutschland gibt es 10 Euro Verwarngeld. Das Mitführen dieser Dokumente ist entscheidend, um die Identität des Fahrers zu bestätigen und die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs zu klären.
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Ist es Pflicht, einen Ersatzreifen mitzuführen?
In Deutschland ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen Ersatzreifen mitzuführen, jedoch wird es oft empfohlen. Alternativ können Fahrerinnen und Fahrer ein Reifenreparaturset mitführen, das einen Reifenfüllkompressor und ein Dichtmittel enthält, um kleine Reifenpannen vorübergehend zu beheben. Einige Fahrzeuge sind auch mit einem mobilen Reifenpannenset ausgestattet, das das Aufpumpen eines platten Reifens ermöglicht.
In jedem Fall ist es ratsam, vor längeren Fahrten oder in abgelegenen Gebieten die Reifen und den Reifendruck zu überprüfen und sicherzustellen, dass man über die notwendigen Werkzeuge und Hilfsmittel verfügt, um im Falle einer Reifenpanne handeln zu können. Wer einen Ersatzreifen dabei hat, dem hilft bei einer Panne auch ein Reifenheber beim Wechsel.
Wann Starthilfegeräte sinnvoll sind
Ein Gerät zur Starthilfe mitzuführen ist ratsam, wenn man regelmäßig längere Fahrten unternimmt, in abgelegenen Gebieten unterwegs ist oder ein älteres Fahrzeug besitzt, das anfällig für Batterieprobleme ist. Insbesondere im Winter, wenn niedrige Temperaturen die Batterieleistung beeinträchtigen können, ist ein Starthilfegerät eine nützliche Vorsichtsmaßnahme.
Es bietet die Möglichkeit, eine leere Batterie selbstständig wiederzubeleben, ohne auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, was vor allem in Notfällen oder an Orten ohne direkten Zugang zu einer Werkstatt von Vorteil ist. Eine Pflicht zum Mitführen eines solchen Gerätes besteht in Deutschland aber nicht.
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Alles an Autozubehör dabei: Auf der sicheren Seite
Wer einen zugelassenen Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck sowie Führerschein und Fahrzeug im Auto immer dabei hat, ist in Deutschland und in anderen Ländern auf der sicheren Seite. Beachten Sie aber, dass in anderen Ländern gegebenenfalls noch andere Dinge Pflicht sind und dass es nicht – wie in Deutschland – relativ geringe Verwarngelder gibt, sondern hohe Geldstrafen, an die hundert Euro oder mehr. Außerdem sollten Sie Ihr Auto auch zum TÜV auf das Pflicht-Autozubehör checken, da die Prüfstellen darauf achten.