Das EU-Parlament hat für ein Recht auf Reparatur gestimmt. Es soll für große Haushaltselektronik wie Kühlschränke und Fernseher gelten, ebenso auch für kleine Geräte wie Smartphones und Tablets. Dabei setzt das neue Recht an drei Punkten an:
- Hersteller sollen angehalten werden, einfacher zu reparierende Produkte zu bauen, etwa indem sie auf Schweißnähte oder Kleber verzichten.
- Der Zugang zu Ersatzteilen soll einfacher werden.
- Die Reparatur soll markenunabhängig in verschiedenen Werkstätten durchgeführt werden können. Dazu müssen Ersatzteile, Anleitungen und Diagnosetools bereit stehen.
EU verspricht 12 Milliarden Euro Ersparnis
Von dem jüngst verabschiedeten Recht verspricht sich die EU vor allem zwei große Vorteile. Zum einen verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher Schätzungen zufolge jedes Jahr rund zwölf Milliarden Euro, weil sie sich für einen Neukauf anstelle von Reparatur entscheiden, etwa weil eine Hersteller-eigene Werkstatt nur schwer erreichbar ist. Somit würde ein Recht auf Reparatur den Geldbeutel von Konsumentinnen und Konsumenten schonen.
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Zum anderen zielt das Gesetz auch darauf ab, Umweltfolgen des Konsums abzumildern. “Nach Berechnungen der EU-Kommission fallen jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall an. Allein deswegen, weil Produkte viel zu früh weggeschmissen werden, statt repariert zu werden”, so der SPD-Europaabgeordnete René Repasi gegenüber der ARD.
Zusatzgarantie für reparierte Produkte
Um das zu erreichen, will die EU mit verschiedenen Anreizen und Verboten arbeiten, die dabei je nach Mitgliedsstaat unterschiedlich ausfallen können. Beispielsweise wäre es möglich, kostenpflichtige Reparaturen durch Gutscheine oder Fonds zu fördern. Als allgemeinen Anreiz zur Reparatur verspricht die EU zudem eine einjährige Verlängerung der Garantiezeit und verbietet zudem Herstellern, die Garantie erlöschen zu lassen, weil ein Produkt in dieser Zeit von Dritt-Werkstätten repariert wurde.
Das sagt Refurbished-Anbieter asgoodasnew
Das wiederum freut auch Reparatur-Anbieter, wie etwa Tim Seewöster, Geschäftsführer von asgoodasnew. Für ihn beginnt mit dem Recht auf Reparatur “eine neue Ära, in der die Macht der Elektronikgiganten, die bislang Reparaturen erschwerten und Verbraucher zum ständigen Neukauf drängten, endlich herausgefordert wird”.
Gegenüber IMTEST erklärt er: “Refurbisher, also Wiederaufbereiter von gebrauchter Elektronik, wie asgoodasnew, kämpfen seit langem gegen Konzernriesen wie Samsung oder Apple, die in vielerlei Hinsicht den Zugang zu ihren Produkten absichtlich erschweren. Das beginnt bei der Verklebung statt Verschraubung von einem Großteil der Komponenten, beispielsweise in einem Smartphone. Gerade wichtige Bauteile wie der Akku werden tief im Gerät verbaut, sodass Laien so gut wie keine Möglichkeit haben, ihr Gerät eigenständig zu reparieren. Hierfür sind die richtigen Ersatzteile, Anleitung und spezielles Werkzeug nötig, das es – wenn überhaupt – nur von den Herstellern selbst gibt. Selbst wenn dann alles korrekt eingebaut wurde, erkennen spezielle Chips den Einbau von neuen Teilen und geben Fehlermeldungen aus. Am Ende steht für diese Firmen der Grundsatz: Lieber ein Gerät neu verkaufen, als ein älteres zu reparieren. All das bedeutet für uns Refurbisher höheren Aufwand in der Reparatur, die wir am Ende im Preis abbilden müssen.”
Seewöster bilanziert: “Wir begrüßen das Gesetz ausdrücklich, auch wenn uns beispielsweise Aspekte einer Ökodesign-Richtlinie fehlen”. Denn: “Hier wurde ein erster Schritt gemacht, ein zweiter muss folgen. Denn nur weil Hersteller ihr Know-how offenlegen müssen und bestimmte Teile der erschwerenden Maßnahmen verboten werden, heißt das noch lange nicht, dass sich die Geräte auch einfacher reparieren lassen oder Batterien oder Displays einfach tauschen lassen. Hier müssen die EU und der deutsche Gesetzgeber nachschärfen – ganz im Sinne der Verbraucher. Schließlich sollte für alle mehr Nachhaltigkeit und langlebige Tech-Geräte das Ziel sein”
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