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Streik bei der Bahn: Was tun, wenn die Züge ausfallen?

IMTEST erklärt, wie man trotzdem ans Ziel kommt.

Ein leerer Bahnsteig am Berliner Hauptbahnhof.
Nicht nur in Berlin bleiben an einem deutschlandweiten Streiktag die Bahngleise leer. © Deutsche Bahn

Die Reise ist fest geplant, die Koffer schon fast gepackt. Und plötzlich kommt die Meldung, dass die Gewerkschaft zum Streik aufruft. Egal ob es sich um eine Geschäftsreise, einen Kurzurlaub, den Familienbesuch oder einfach die Stecke zur Arbeit handelt – dass auf einmal gar keine oder in begrenztem Umfang Züge fahren, ist immer erstmal ein Schock. Doch es gibt Hilfe, wie man beispielsweise trotzdem an sein Ziel gelangt oder im schlimmsten Fall wenigstens Geld zurückbekommen kann. IMTEST verrät, wie das geht.



Es verhält sich ein wenig wie mit den Protesten einer Klimaschutzbewegung. Man kann die Ziele verstehen und sympathisiert vielleicht sogar mit den Akteuren. Dennoch durchkreuzt die Form des Protestes mitunter die eigene Planung. In Einzelfällen können solche Durchkreuzungen auch hohe persönliche oder finanzielle Opfer bringen. Aus diesem Grund ist nachvollziehbar, dass großflächige Streik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bei manch einem für Unmut sorgen.

Erst kürzlich hatte die EVG einen 50-stündigen Streik von Sonntag, 14. Mai ab 22:00 Uhr bis Dienstag, 16. Mai um Mitternacht angekündigt. Dieser konnte jedoch noch durch einen gerichtlichen Vergleich abgewendet werden. Da bei solchen Streiks für gewöhnlich alle Berufsgruppen der Bahn aufgerufen werden, sind in der Konsequenz nahezu alle Fern- und Nahverkehrsverbindungen betroffen. Auf das Auto umzusteigen, sei nur in Notfällen ratsam, so der ADAC. Denn hier ist mit Staus zu rechnen, vor allem, was die Berufspendel-Zeiten angeht.

Wie komme ich trotz Streik an mein Ziel?

Im konkreten Fall des 50-stündigen Beinahe-Streiks hatte die Deutsche Bahn eine Kulanzregelung ins Leben gerufen. Wer an den betroffenen Tagen eine Reise mit dem Fernverkehr gebucht hatte, hätte mit diesem Ticket flexibel eine andere Zugverbindung an den Tagen davor wählen können. Die Tage nach dem Streik zu nutzen, hat die Bahn eher nicht empfohlen, da die Züge am langen Himmelfahrt-Wochenende ohnehin ausgelastet wären. Trotzdem wäre eine Verbschiebung der geplanten Fahrt auf die Tage nach dem Streik möglich gewesen.

Ein Schild mit dem Hinweis auf einen EVG-Streik.
Nicht zum ersten Mal in diesem Jahr ruft die EVG zum bundesweiten Streik auf. © Deutsche Bahn

Wer die Reise jedoch nicht verschieben konnte, hatte die Möglichkeit, auf alternative Reisemittel wie Fernbusse, Mitfahrgelegenheiten oder im Zweifel auch Inlandsflüge auszuweichen. Die Lufthansa hatte beispielsweise angekündigt, das Angebot für Montag und Dienstag auszuweiten beziehungsweise auf ausgewählten, hochfrequentierten Strecken mit größeren Maschinen mehr Sitzplätze anzubieten.

Für diejenigen, die aufgrund solcher Streiks nicht zur Arbeit kommen, sieht die Lage weniger günstig aus. Denn hier kann die Fahrt nicht nach vorne oder hinten verschoben werden – auch gibt es für manche Strecken keinerlei Alternativen. Wer kann, sollte daher die beiden Hauptstreiktage im Home-Office verbleiben, oder im Zweifel Fahrgemeinschaften bilden.

Wie bekomme ich eine Entschädigung?

Ein angekündigter Streik bewahrt die Bahngesellschaft nicht davor, Entschädigungen an verspätete oder gar “gestrandete” Reisende auszuzahlen. Über das Fahrgastrechte-Formular kann ab einer Verspätung von 60 Minuten oder bei kompletten Streckenausfall eine Erstattung beantragt werden. Außerdem gilt ab 60 Minuten die Pflicht, Reisenden kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten, die im Verhältnis zur Wartezeit stehen.



Für den Fall, dass man aufgrund nicht mehr weiterfahrender Bahnen an einem Bahnhof “strandet”, muss das Bahnunternehmen für Ersatzverkehr sorgen, was beispielsweise in Form von Taxis oder Sammelbussen geschehen kann. Sind diese Optionen ausgeschlossen, muss auf Kosten der Bahngesellschaft eine Unterkunft sowie entsprechende Beförderung bereitgestellt beziehungsweise finanziell erstattet werden.

Wichtig: Wer aufgrund des Streiks finanzielle Einbußen hinnehmen muss, sollte sich die Situation in jedem Fall von Mitarbeitern des Bahnunternehmens bestätigen lassen. Für diesen Fall gibt es explizite Verspätungsbescheinigungen, allerdings wird der Andrang auf diese besonders hoch sein. Auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots in der App oder auf der Internetseite können im Nachhinein helfen, an eine Erstattung zu gelangen.

Rachel Cale

Rachel Calé ist seit Mai 2022 Teil der IMTEST-Redaktion, wo sie sich am liebsten mit Themen rund um Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beschäftigt. Stehen Produkttests an, taucht sie gerne in die neue Materie ein - stets mit dem Ziel, den eigentlichen Mehrwert für den Konsumenten zu ermitteln. Seit 2013 veröffentlicht Rachel Calé ehrenamtlich und als freie Autorin verschiedenste Beiträge, die letzte Station vor IMTEST war für die gelernte Kauffrau eine Tätigkeit bei einem nachhaltigen StartUp.