Manche werden sich mit Freude an das 9-Euro-Ticket im vergangenen Sommer zurückerinnern. Neben dem Vorteil, für monatlich nur neun Euro durch ganz Deutschland zu reisen, gab es jedoch auch Probleme mit massiv überfüllten Zügen. Außerdem führten Sonderregelungen dazu, dass das 9-Euro-Ticket eben doch nicht auf jeder Nahverkehrs-Strecke galt. Und wer sich schon gefragt hat – ja, auch mit dem Deutschlandticket ist Verwirrung vorprogrammiert. Hier gibt es ebenso Ausnahmen, die man vor der Reise mit dem 49-Euro-Ticket unbedingt beachten sollte. IMTEST gibt einen Überblick.
49-Euro-Ticket: Alle Fragen – alle Antworten zum Deutschlandticket
Alle Informationen zum Deutschlandticket zusammengefasst.
Der Grund für das Chaos liegt in dem ohnehin stark kritisierten Flickenteppich an unterschiedlichen Betreibern des Regionalverkehrs in Deutschland. Grundsätzlich ist es so, dass viele Betreiber Strecken, auf denen Intercity-Züge (IC) verkehren, diese aufgrund einer Regelung mit der DB Fernverkehr für den Nahverkehr freigeben. Das kommt daher, dass das Nahverkehrsnetz auf diesen Strecken ansonsten nicht ausgebaut wäre.
Konkret bedeutet das: Verbraucher können mit Tarifen, die eigentlich nur für Nahverkehrszüge (also Regionalexpresse und Regionalbahnen) gelten, auf bestimmten Strecken ausnahmsweise im IC fahren. Allerdings gab es noch nicht in allen Fällen eine Einigung, ob das 49-Euro-Ticket dort gilt.
Kompliziert ist die Sache vor allem deshalb, weil bei der Buchung, beispielsweise im DB Navigator, nicht ersichtlich ist, ob es sich um eine solche Ausnahme handelt. Im schlimmsten Fall steht man also am Bahnsteig, im besten Gewissen, eine Nahverkehrsstrecke zu nutzten, und ein nicht nutzbarer IC fährt in den Bahnhof ein. Die schlechte Nachricht: Es ist keine Lösung für diese Problematik in Sicht. Die gute Nachricht: Die Deutsche Bahn stellt immerhin eine Übersicht zur Verfügung.
49-Euro-Ticket: Die schönsten Zugstrecken
IMTEST hat die schönsten Bahnstrecken zusammengestellt.
Deutschlandkarte mit Ausnahmen
In dieser Übersicht gibt es eine Deutschlandkarte, die allerdings ebenfalls Fragezeichen stehen lässt. Erst eine detaillierte Auflistung von sieben Ausnahmefällen hilft Verbrauchern weiter, betitelt ist diese mit “IC-Strecken mit Freigabe für den Nahverkehr”. Für jede dieser Strecken ist separat aufgeführt, ob dort das Deutschlandticket gilt, oder eben nicht.
Beispielsweise kann man nach aktuellem Kenntnisstand damit nicht zwischen Dresden und Chemnitz verkehren, beispielsweise aber schon zwischen Rostock und Stralsund. Wer sich unsicher ist, sollte in jedem Fall einen Blick auf diese Übersicht werfen oder sich im Zweifel unter der Servicenummer der DB (030 2970) informieren.
Deutschlandticket touristisch nutzen
Eine weitere Besonderheit stellen Verbindungen dar, die hauptsächlich für touristische Zwecke genutzt werden. Beispiele dafür sind die Mecklenburgische Bäderbahn Molli oder der Rasende Roland, welche im vergangenen Jahr zwar mit dem 9-Euro-Ticket nutzbar waren, die allerdings für die Nutzung mit dem Deutschlandticket einen Aufpreis verlangen. Hingegen kann man die “Zacke” und Standseilbahn in Stuttgart ohne eine Zusatzgebühr mit dem 49-Euro-Ticket nutzen.
An der Stelle ließen sich noch zahlreiche weitere Beispiele anführen, in welchen Sonderfällen das Deutschlandticket gilt oder nicht gilt. Pauschal kann man daher nur raten, sich immer im Vorweg zu informieren, ob man mit zusätzlichen Kosten oder gar einem Bußgeld rechnen muss.
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