Ein paar zusätzliche freie Tage gewünscht? Dann beantragen Sie Bildungsurlaub. Mit „Urlaub“ im klassischen Sinne hat „Bildungsurlaub“ meist – aber nicht immer – zwar wenig gemein, aber er lässt sich durchaus angenehm gestalten. Konkret handelt es sich um ein paar Tage, die Ihnen Ihr Arbeitgeber freigibt, damit Sie sich weiterbilden können. Aber auch als Selbständiger werden Sie vom Staat gefördert. IMTEST erklärt Ihnen, was Sie darüber wissen müssen.
Bildungsurlaub: Recht auf Weiterbildung
Die Arbeitswelt ist ständig im Wandel. Damit Sie am Ball bleiben, fördert der Staat Ihre Weiterbildung. Eines dieser Angebote ist der Bildungsurlaub. Formal handelt es sich dabei um eine Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung. Auf den Punkt gebracht: Während des Bildungsurlaubs besuchen Sie eine Art Kurs zu einem bestimmten Thema, zum Beispiel Microsoft Office, Brandschutz am Arbeitsplatz oder autogenem Training in der Natur. Praktisch: Wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, muss Ihnen Ihr Chef den Zusatzurlaub grundsätzlich genehmigen. Schlechte Nachrichten gibt es für Bayern und Sachsen. Es sind die einzigen Bundesländer, in denen es keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub gibt.
Bildungsurlaub: Skifahren und Yoga
Einzige Voraussetzungen: Sie sind seit mindestens sechs Monaten angestellt, der Betrieb hat mindestens zehn Beschäftigte und der Kurs muss zertifiziert sein. Unabhängig davon gilt: Das Thema des Kurses können Sie frei wählen. So können Sie zum Beispiel einen Skikurs zur Stressbewältigung in den Alpen oder ein Work-Life-Balance-Seminar am Meer buchen. Entsprechende Angebote finden Sie beispielsweise unter www.bildungsurlauber.de oder bildungsurlaub.de. Wichtig aber: Fast alle Bundesländer kochen beim Bildungsurlaub ihr eigenes Süppchen. So gilt ein Seminar in einem Bundesland als anerkannter Bildungsurlaub, in einem anderen nicht.
Voraussetzung für den Erhalt des so genannten Prämiengutscheins oder des Weiterbildungsdarlehens ist außerdem ein Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Bildungsprämie. Unter der kostenlosen Hotline 0800-2623000 erfahren Sie, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet. In einem Einzelgespräch besprechen Sie dann die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Weiterbildungsvoraussetzungen. Sind die Kriterien erfüllt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie beim Weiterbildungsanbieter einlösen können.
Bildungsurlaub: Wer zahlt die Kosten?
Es ist fast unglaublich: Sie haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren. Damit nicht genug: Während des Seminars übernimmt Ihr Chef die Kosten für Ihre zusätzlichen Urlaubstage, denn er muss Ihnen in dieser Zeit das Gehalt weiterzahlen. Im Gegenzug tragen Sie die Kosten für den Kurs und die An- und Abreise. Dazu übernimmt der Staat im Idealfall über die Bildungsprämie die Hälfte der Kosten bis maximal 500 Euro. Allerdings nur, wenn der Kurs wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten für Ihren Beruf vermittelt – also eher nicht für Pferdestreicheln auf dem Bauernhof zur Stressbewältigung. Voraussetzung für die Prämie ist neben der persönlichen Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle ein maximales Einkommen von 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten.
Bildungsprämie auch für Selbstständige
Nicht nur Angestellte – auch Freiberufler und Selbstständige sind auf Weiterbildung angewiesen. Auch wenn sie nicht in den Genuss des klassischen „Bildungsurlaubs“ kommen, so können Unternehmer doch unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Möglich macht dies das Förderprogramm „Bildungsprämie“ der Bundesregierung, das auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden kann.
Bildungskosten von der Steuer absetzen
Wenn Sie bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und sich privat weiterbilden, können Sie die Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit steuerlich geltend machen. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist auch hier, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen Tätigkeit und der Bildungsmaßnahme besteht. Ziel muss es sein, dass Sie durch die Teilnahme am Kurs Ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse erhalten, erweitern oder an veränderte Anforderungen anpassen.
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Lassen Sie sich am besten vom Veranstalter ein Zertifikat und eine Rechnung ausstellen. Meistens finden Sie dort eine genaue Auflistung der besuchten Kurse und der einzelnen Posten. Absetzen können Sie Teilnahmegebühren, Anreise, Verpflegung und Unterkunft. Unterm Strich zählen nur die Kosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlt haben. Die Kosten für den Bildungsurlaub tragen Sie in Buchhaltung und Steuererklärung bei den Werbungskosten als Fortbildungskosten ein.
Fazit
Es ist fast zu schön, um wahr zu sein: Eine ganze Arbeitswoche pro Jahr steht Ihnen bezahlt zum Lernen zur Verfügung. Altes Wissen auffrischen, Neues entdecken, sich spezialisieren – während der Arbeitszeit, bei vollem Lohn und fast freier Wahl des Angebots.
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