Pflegehilfsmittel umfassen das höhenverstellbare Pflegebett ebenso wie die Windeln, den Rollator oder andere Gegenstände, die mit der Zeit gegebenenfalls nötig werden. Da sie Kosten verursachen, lohnt sich hier definitiv ein genauer Blick bei der Frage: Was übernimmt wann die Krankenkasse, beziehungsweise die Pflegeversicherung. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis ist auf der Website des Verbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finden.
Pflegeversicherung: Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad kann für viel Unterstützung sorgen.
Technische Pflegemittel
Technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, einen Rollator, einen Badewannensitz, eine Toilettensitz-Erhöhung oder Lagerungshilfen stehen meist leihweise zur Verfügung. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, trägt der Antragsteller zehn Prozent der Kosten pro Hilfsmittel, höchstens jedoch bis zu 25 Euro selbst. Anträge dazu können formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bei der Pflege eines Angehörigen durch ein Familienmitglied braucht es Hilfsmittel wie etwa Puder, Schwämme, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sowie Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse beteiligt sich daher an den Kosten für die Pflegehilfsmittel mit monatlich bis zu 40 Euro. Zunächst ist dazu im Voraus vom Versicherten ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu stellen. Wird dieser bewilligt, reicht es danach aus, wenn die Quittungen zur Erstattung eingereicht werden. Falls die Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst erbracht wird, muss der Versicherte nicht in Vorleistung treten, die Kosten werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.
Der vorliegende Text stammt aus dem Ratgeber “Der Pflegekompass” von Jochen Mertens e.K., erstmals erschienen 2021 bei der Funke Mediengruppe.
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