Veröffentlicht inNews

Preisbremse: Entlastung für’s Heizen mit Pellets, Heizöl & Co.

Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sollen entlastet werden.

Ein Heizkörper an einer Wand.
Auch Mieter und Vermieter können nun von der KfW-Förderung für eine neue Heizung profitieren. © Patrycja Grobelny / Unsplash

Viele Haushalte bekommen die Auswirkungen der Energiekrise derzeit zu spüren. Die Preisbremse soll die gestiegenen Heizkosten mit Gas etwas abzufedern. Doch auch Verbraucher, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sollen eine rückwirkende Entlastung erhalten. IMTEST verrät die Bedingungen für den Zuschuss.



Zuschüsse für das Heizen mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas

Vergangene Woche hat der Bundesrat grünes Licht für die beiden Preisbremsen gegeben. Damit sollen Verbraucher im Hinblick auf die stark gestiegenen Gaspreise unterstützt werden. 1,8 Milliarden Euro will die Bundesregierung außerdem zur Verfügung stellen, um Haushalten rückwirkend zu entlasten, die mit sogenannten „nicht leistungsgebundenen Brennstoffen“ heizen. Dabei handelt es sich um Energieträger, die in der Regel nicht über ein festes Netz verteilt werden, sondern zum Beispiel mit Tanklastwagen zu den Endverbrauchern geliefert werden. Beispiele dafür sind Heizöl, Pellets oder Flüssiggas. Auch bei diesen Produkten sind die Preise drastisch gestiegen, wenn auch nicht so enorm wie bei Gas. Aus einem Eckpunktepapier, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, geht hervor, dass es wegen der hohen Energiepreise pro Haushalt finanzielle Hilfen von bis zu 2000 Euro geben soll.

Pellets zum Heizen
Verbraucher, die mit Pellets heizen, sollen Zuschüsse erhalten. © Didier / Pixabay

Der Bund stellt die Mittel zur Verfügung, die Bundesländer sollen die Auszahlungen übernehmen. Im Gegensatz zur Entlastung durch die Gaspreisbremse, müssen Verbraucher diesen Zuschuss aber selbst beantragen. Wie die Antragstellung genau funktionieren soll und wann dann tatsächlich das Geld ausgezahlt wird, ist noch unbekannt. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass der Energieträger zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 gekauft wurde. Der dafür gezahlte Preis muss sich außerdem mindestens verdoppelt haben. Als Nachweis sollen Antragsteller eine Rechnung vorlegen. Eine Bagatellgrenze legt darüber hinaus fest, dass Verbraucher keinen Zuschuss erhalten, wenn das Heizkostenplus verglichen mit dem Vorjahr weniger als 100 Euro beträgt.

IMTEST verrät im Ratgeber, wie man beim Heizen mit Reflexionsfolie sparen kann.


Katja Widmann hat an der Universität Mannheim einen Bachelor und Master of Arts für Kultur- und Wirtschaftswissenschaft gemacht. Daneben hat sie Praktika im Social Media Bereich, in Print- und Radio-Redaktionen absolviert und ist so auf den Geschmack für die Medienwelt gekommen. Als Volontärin bei Imtest schreibt sie Artikel und testet unterschiedlichste Produkte.