Langsames Internet war zu Lockdown-Zeiten der Tropfen, der oftmals das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Aber auch sonst ist es zum einen ärgerlich, zum anderen nicht rechtens, wenn im Haushalt nicht die vertraglich vereinbart und bezahlte Internet-Geschwindigkeit ankommt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) verzeichnete im vergangenen Jahr zahlreiche Beschwerden von Kunden aller Internet-Anbieter über eine solche Minderleistung. Ein Musterbriefgenerator soll nun unterstützen.
Internet-Geschwindigkeit: Verbraucherzentrale schlägt Kompromiss vor
Wie schnell sollte das heimische Internet mindestens sein? Bundesnetzagentur und der VBZV sind sich uneinig.
Messprotokoll über Internet-Geschwindigkeit
Um überhaupt eine Beschwerde über zu langsames Internet bei Vodafone und Co. einreichen zu können, ist ein Nachweis darüber erforderlich. Dafür stellt die Bundesnetzagentur kostenfrei eine Desktop-App zur Verfügung, mit der die Breitbandmessung durchgeführt und hinterher digital signiert werden kann. Der Vorgang ist zwar auch auf verschiedensten Mess-Websites möglich, jedoch als Nachweis nicht ausreichend. Eine gültige Messung wird an drei unterschiedlichen Kalendertagen insgesamt zehnmal durchgeführt. Diese und weitere Richtlinien müssen eingehalten werden, um das Messprotokoll dann per digitaler Unterschrift zu vervollständigen.
Ist dieser Schritt getan, kommt die Verbraucherzentrale NRW ins Spiel. Denn mit dem Messprotokoll allein ist es nicht getan. Der Musterbriefgenerator unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dahingehend, dass aus den Messungen ein aussagekräftiges Anschreiben an den Internet-Anbieter wird. Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten:
- Verbraucher können bei Minderleistung eine Reduzierung des monatlichen Betrages einfordern, die so lange gilt, bis die vertraglich vereinbarte Internet-Geschwindigkeit erbracht wird. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn aufgrund veralteter Leitungen in länglichen Regionen gar nicht möglich ist, die versprochene Leistung in Haushalte zu bringen.
- Alternativ kann eine Frist gesetzt werden, bis zu welcher die vereinbarte Internet-Leistung zur Verfügung gestellt werden muss. Passiert dies nicht, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.