Im Ausland wie im Internet bieten Händler gerne ausgefallene Überwachungskameras an, die sich etwa in Spielzeug verstecken oder als andere Geräte tarnen. Diese Modelle sind in Deutschland zum großen Teil verboten. Konkret Produkte, die sich aus Gründen der Tarnung in Rauchmeldern, Teddys, Lampen oder eben Radioweckern verstecken und aufgezeichnete Bilder per Funk ins Internet und auf diese Weise Live-Bilder übertragen können. Denn das verstößt gegen Paragraf 90 des Telemediengesetzes. Darin enthalten ist das Verbot einer Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs. Denn die ermögliche das unbemerkte Anfertigen von Aufnahmen ohne das Wissen der abgebildeten Personen. Wer so eine Kamera besitzt, macht sich demnach strafbar.
Bundesnetzagentur schreitet ein
Da sich zwischenzeitlich immer mehr deutsche Händler über das Verbot hinwegsetzten, schaltete sich die Bundesnetzagentur ein. Die Behörde ließ entsprechende Angebote entfernen und leitete Verfahren gegen die Käufer ein. Diese erhielten eine Aufforderung, die gekauften Exemplare zu zerstören. Als Nachweise dienten beispielsweise Bestätigungsschreiben von Recylinghöfen sowie Aufnahmen, die bildhaft die Demontage der Spionagegeräte bewiesen. Eine Geld-Erstattung gab es nicht.
Überwachungskameras: Fragwürdiges Gesetz
Bei genauerer Betrachtung ist das Gesetz allerdings verwirrend. So ist die als Teddybär getarnte Babycam fürs Schlafzimmer verboten, während als Feuerzeug, USB-Stick oder Kugelschreiber getarnte Mini-Kameras erlaubt sind. Der entscheidende Unterschied liegt laut Bundesnetzagentur in der Funk-Verbindung. Der Täter müsse bei Funkverbindungen bei der Aufnahme von Wort und Bild nicht an den „Tatort“ zurückkehren, wie es etwa bei Kameras der Fall ist, die auf Speicherkarten aufzeichnen. Demnach ist ein im Rauchmelder versteckte Kamera in Ordnung, wenn sie auf SD-Karte speichert. Sobald aber ein Funkmodul drinsteckt und somit Live-Übertragungen möglich sind, muss sie vernichtet werden. Kann man nachvollziehen, muss man aber nicht. Auch das Outdoor-Kameras, die etwa im Busch oder im Tarngehäuse versteckt werden, nicht unter das Gesetz fallen, leuchtet nicht unmittelbar ein. Tipp: Damit Sie nicht zum falschen Modell greifen, testet IMTEST regelmäßig Überwachungskameras:
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