Das Fahren im Auto soll EU-weit sicherer gemacht werden: Ab dem 06. Juli 2022 müssen folgende Fahrerassistenzsysteme in jedem neu entwickelten Fahrzeug installiert sein, damit eine Anmeldung erfolgen kann. Für Neuwagen gilt die Verordnung ab 2024.
Neue EU-Verordnung für Kraftfahrzeuge
Der Text der neuen EU-Verordnung liest sich natürlicherweise etwas sperrig. “Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern.” Gemeint sind im Klartext die neuen Sicherheitsfeatures, die in neu entwickelten Fahrzeugen ab dem 06. Juli 2022 installiert sein müssen, um das Fahrzeug anmelden zu können. Das mit für den Käufer natürlich mit einem entsprechenden Aufpreis verbunden, viele der zwingend notwendigen Systeme sind technisch äußerst aufwendig. Natürlich müssen die Fahrerassistenzsysteme auch in neu entwickelten Hybriden und Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen. Neuwagen sind ab 2024 mit den geforderten Systemen auszustatten.
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Diese Systeme müssen installiert sein
Nachfolgend erhalten Sie einen praktischen Überblick aller Systeme, die in der neuen EU-Verordnung festgeschrieben sind. Dazu zählen:
- Notbremsassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Geschwindigkeitsassistent
- Notbremslicht
- Unfalldatenspeicher, auch als “ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)” bekannt
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Rückfahrassistent
- Reifendrucküberwachung
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Viele dieser Systeme sind in modernen Neuwagen schon jetzt zu finden. Wirklich neu sind die Black Box und die Möglichkeit einem alkoholisierten Fahrer den Start des Fahrzeugs zu verwehren. Das erste System dürfte Versicherungsbetrügern die “Arbeit” massiv erschweren, das zweite sorgt für deutlich mehr Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr.
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