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Fahrassistenzsysteme: Diese sind ab 6. Juli 22 für Neuwagen Pflicht

Überblick der Fahrassistenzsysteme, die ab dem 06. Juli pflichtmäßig installiert sein müssen.

Ein Tachometer
© TÜV Nord

Pflicht für Neuwagen ab 06. Juli 2022: Fahrassistenzsysteme // IMTEST

Das Fahren im Auto soll EU-weit sicherer gemacht werden: Ab dem 06. Juli 2022 müssen folgende Fahrerassistenzsysteme in jedem neu entwickelten Fahrzeug installiert sein, damit eine Anmeldung erfolgen kann. Für Neuwagen gilt die Verordnung ab 2024.

Das Fahren im Auto soll EU-weit sicherer gemacht werden: Ab dem 06. Juli 2022 müssen folgende Fahrerassistenzsysteme in jedem neu entwickelten Fahrzeug installiert sein, damit eine Anmeldung erfolgen kann. Für Neuwagen gilt die Verordnung ab 2024.

Neue EU-Verordnung für Kraftfahrzeuge

Der Text der neuen EU-Verordnung liest sich natürlicherweise etwas sperrig. “Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern.” Gemeint sind im Klartext die neuen Sicherheitsfeatures, die in neu entwickelten Fahrzeugen ab dem 06. Juli 2022 installiert sein müssen, um das Fahrzeug anmelden zu können. Das mit für den Käufer natürlich mit einem entsprechenden Aufpreis verbunden, viele der zwingend notwendigen Systeme sind technisch äußerst aufwendig. Natürlich müssen die Fahrerassistenzsysteme auch in neu entwickelten Hybriden und Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen. Neuwagen sind ab 2024 mit den geforderten Systemen auszustatten.


VW ID.4 – Der Tiguan unter Strom

VW spiegelt seine Modelle in die Elektromobilität: Nach der Golf-Alternative ID.3 startet der Tiguan-Konkurrent ID.4 und muss sich im IMTEST-Test beweisen.


Diese Systeme müssen installiert sein

Nachfolgend erhalten Sie einen praktischen Überblick aller Systeme, die in der neuen EU-Verordnung festgeschrieben sind. Dazu zählen:

  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Geschwindigkeitsassistent
  • Notbremslicht
  • Unfalldatenspeicher, auch als “ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)” bekannt
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
  • Rückfahrassistent
  • Reifendrucküberwachung
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Viele dieser Systeme sind in modernen Neuwagen schon jetzt zu finden. Wirklich neu sind die Black Box und die Möglichkeit einem alkoholisierten Fahrer den Start des Fahrzeugs zu verwehren. Das erste System dürfte Versicherungsbetrügern die “Arbeit” massiv erschweren, das zweite sorgt für deutlich mehr Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr.



Boris Connemann

Nach seiner Ausbildung bei der DATEV eG hatte Boris Connemann die Möglichkeit sein Hobby zum Beruf zu machen: Als Redakteur bei einer großen deutschen Zeitschrift für Tests von Computer- und Videospielen war er in der Hauptsache für den Bereich der Spielekonsolen und deren aktuell verfügbarer Software verantwortlich. Nach 12 Jahren zog es Boris dann in die Welt der Werbung mit der Aufgabe der Erstellung von Corporate Content und der digitalen Transformation großer Marken, unter anderem für Telefónica und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Sein ganzes Herz schlug und schlägt allerdings nach wie vor für die bunte Welt der Videospiele und der dazugehörigen Hardware. Als erste Anlaufstelle für seinen Freundes- und Bekanntenkreis hat Boris immer besten Rat auf Lager, wenn es um die Anschaffung neuer Spiele, Konsolen und digitaler Gadgets geht. Dabei hat er stets ein Auge auf die großen Versprechen der Hersteller und zieht die rote Karte, wenn unnötige Mikrotransaktionen bei einem Vollpreistitel, ärgerliche Bugs oder mangelnde Qualität den Spielspaß behindern. Sie erreichen ihn via E-Mail.